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DAZN-Preiserhöhungen: VKI startet Sammelaktion

Betroffene Kund:innen des Streaming-Anbieters können sich ab sofort auf www.vki.at/DAZN-2025 anmelden

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren Preisanpassungsklauseln von DAZN im Frühjahr 2025 für unzulässig erklärt. Auf Basis dieser Klauseln hatte der Streaming-Anbieter DAZN mehrfach die Preise erhöht – unter anderem im August 2022, als die monatliche Gebühr von 14,99 Euro auf 29,99 Euro angehoben und damit sogar verdoppelt wurde. Nach Ansicht des VKI ist durch die Entscheidung des OGH die Rechtsgrundlage für die Preiserhöhungen weggefallen. Betroffene Konsument:innen haben daher Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beträge. Um diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen, startet der VKI nun eine Sammelaktion mit dem Ziel, eine kollektive Rückerstattung für die Betroffenen zu erwirken. Diese können sich ab sofort auf www.vki.at/DAZN-2025 zur Sammelaktion anmelden.

DAZN zählt zu den führenden Anbietern von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen. Zwischen 2019 und 2022 wurden die Gebühren für das Abonnement von Bestandskund:innen sukzessive angehoben – von ursprünglich 9,99 Euro auf zuletzt 29,99 Euro. Besonders die massive Preiserhöhung im August 2022 führte zu zahlreichen Beschwerden, woraufhin der VKI die Grundlagen der Preiserhöhung prüfte und Klage einreichte. 

„Die Geschäftsbedingungen von DAZN enthielten Klauseln, die dem Unternehmen Preisanpassungen ohne Zustimmung der Kund:innen ermöglichen sollten“, erklärt VKI-Jurist Mag. Stefan Schreiner. „Solche einseitigen Preisanpassungsklauseln sind allerdings nur unter besonderen Bedingungen zulässig, die hier nicht erfüllt sind.“ Der OGH bestätigte die Rechtsansicht des VKI: Er stellte in seinem Urteil vom März 2025 (8 Ob 145/24t) ausdrücklich fest, dass die Voraussetzungen für einseitige Preisanpassungen nicht gegeben waren, und beurteilte die Klauseln als unzulässig.

„Die Höhe der Rückforderungen ist abhängig von Zeitpunkt und Dauer des jeweiligen Abonnements. Bei einem durchgängigen Abonnement seit dem Jahr 2022 beträgt der Schaden beispielsweise 180 Euro pro Jahr“, informiert Stefan Schreiner. „Mit unserer Sammelaktion wollen wir nun allen Betroffenen eine unkomplizierte Möglichkeit bieten, ihre Ansprüche auch tatsächlich geltend zu machen und dafür sorgen, dass sich unzulässige Preiserhöhungen nicht durchsetzen.“ 

Der VKI sammelt daher in einem ersten Schritt Betroffene, wird deren Rückzahlungsansprüche dann gebündelt geltend machen und DAZN – zunächst außergerichtlich – dazu auffordern, die überhöhten Zahlungen zu erstatten. 

SERVICE: Informationen zur kostenlosen Teilnahme an der Sammelaktion: www.vki.at/DAZN-2025.

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