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VKI-Sammelaktion: Bestandsprovisionen bei Fonds – Einigung mit RLB NÖ-Wien

Betroffene können sich bis zum 31.12.2025 zur Sammelaktion anmelden und Ansprüche einfordern

Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, sind sie nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und an die Kund:innen zurückzuzahlen. Der VKI konnte sich nach intensiven Verhandlungen mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) auf eine Rückzahlung an deren Kund:innen einigen. Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt der RLB NÖ-Wien vermittelt wurde, können sich bis zum 31.12.2025 unter www.vki.at/kick-back-2025 kostenlos zu einer Sammelaktion anmelden.

Nachdem sich der VKI im Frühjahr bereits mit zwei Bankinstituten auf eine außergerichtliche Lösung zum Thema Bestandsprovisionen geeinigt hatte, wurden weitere Banken aufgefordert, eine Lösung für Kund:innen anzubieten. Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds angeboten wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) sieht strenge Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen Bestandsprovisionen von Banken einbehalten werden dürfen.  

Nach Ansicht des VKI wurden die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds der RLB NÖ-Wien jedenfalls bis zum 31.12.2017 nicht ausreichend offengelegt und können daher aus rechtlicher Sicht zurückverlangt werden.

Die Lösung, auf die sich der VKI mit der RLB NÖ-Wien einigen konnte, sieht vor, dass die Bank anspruchsberechtigten Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion einen individuellen Rückerstattungsbetrag anbieten wird. Für die Inanspruchnahme der außergerichtlichen Lösung ist die Anmeldung an der kostenlosen Sammelaktion des VKI unter www.vki.at/kick-back-2025 erforderlich. Die Anmeldung ist bis zum 31.12.2025 möglich.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien eine gute Lösung für betroffene Konsument:innen erzielen konnten.“, so Mag. Stefan Schreiner, Experte für Verbraucherrecht im VKI.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.vki.at/kick-back-2025.

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