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Welcome to Britain – EVZ informiert über neue Einreisebestimmungen

Zutritt zum Land der Beatles künftig nur mehr mit Electronic Travel Authorisation (ETA) möglich

Ab dem 2. April 2025 ist die Electronic Travel Authorisation (ETA) für alle EU-Bürger:innen verpflichtend, die in das Vereinigte Königreich einreisen möchten. Der Antrag kann bereits seit dem 5. März gestellt werden und muss vor der Abreise bewilligt sein. Ohne eine gültige ETA wird die Einreise ab April verweigert. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) informiert über die neuen Bestimmungen und bietet ein umfassendes Infopaket zu Einreisevorschriften für verschiedene Länder: www.europakonsument.at/eta

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

Einzelantrag erforderlich – Jede reisende Person, auch Kinder, benötigt eine eigene ETA.
Ausschließlich digital – Anträge gibt es nur online, am besten über die App der britischen Einwanderungsbehörde.
Bearbeitungszeit – In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung automatisch in wenigen Minuten, kann aber bis zu drei Tage dauern. Daher sollte die ETA vor der Flugbuchung beantragt werden.
Strenge Kontrollen beim Boarding – Fluggesellschaften müssen die ETA-Daten bereits beim Einsteigen übermitteln. Wer keine gültige ETA hat, darf nicht an Bord.
Transit beachten – Nicht alle Umsteigeverbindungen über britische Flughäfen sind ETA-frei. Reisende sollten prüfen, ob eine Grenzkontrolle erforderlich ist.
Kosten – Die ETA-Gebühr beträgt zehn britische Pfund (ca. zwölf Euro) und ist direkt bei Antragstellung zu bezahlen.
Gültigkeit – Eine genehmigte ETA erlaubt mehrere Einreisen innerhalb von zwei Jahren, mit Aufenthalten von bis zu drei Monaten pro Besuch.
Reisezweck – eine ETA gilt nur für touristische und private Reisen. Es ist damit nicht erlaubt länger zu arbeiten oder über drei Monate zu studieren. Dafür gibt es eigene Visa.

ETA - ein weltweit verbreitetes System
Das Vereinigte Königreich folgt damit dem Beispiel vieler anderer englischsprachiger Länder. In den USA ist für visumfreies Reisen ein ESTA-Antrag erforderlich. Kanada verlangt für Flugreisen eine eher einfach gestaltete und günstige eTA. Australien nutzt sowohl die ETA als auch das fortschrittliche eVisitor-System für verschiedene Reisezwecke. In Neuseeland ist vor der Einreise eine recht teure NZeTA notwendig. Auch die Europäische Union plant mit ETIAS (geplante Einführung Ende 2026) eine ähnliche Regelung für Drittstaatenangehörige. Das europäische ESS-System soll für ähnliche Zwecke schon im Oktober dieses Jahres starten. Detaillierte Informationen zu all diesen System finden sich in der Artikelserie des EVZ.

Vorsicht vor unseriösen Anbietern
Beim Beantragen der ETA oder ähnlicher Reisegenehmigungen sollte man ausschließlich die offiziellen Webseiten der Regierungen nutzen. Pavel Skrabanek vom Europäischen Verbraucherzentrum warnt: „Viele unseriöse Anbieter verlangen überhöhte Gebühren, versprechen schnellere Bearbeitungszeiten und liefern oft schlechte oder fehlerhafte Services. So kostet ein ESTA-Antrag über manche Agenturen das Fünffache des offiziellen Preises. Lassen Sie sich nicht täuschen! Offizielle Links und wichtige Einreisebestimmungen des Urlaubszieles finden Reisewillige auf den Webseiten des österreichischen Außenministeriums.“

SERVICE: Das EVZ im Verein für Konsumenteninformation bietet rechtliche Beratung zu Haftungsfragen, Erstattungen und Verbraucherrechten. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf www.europakonsument.at/eta

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