Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine kostenlose Sammelaktion gestartet, um Konsumentinnen und Konsumenten dabei zu unterstützen, die bei Teilzahlungsvereinbarungen mit der Universal Versand GmbH (Universal) unzulässig in Rechnung gestellten Zinsen zurückzubekommen. Der VKI konnte jetzt mit Universal eine außergerichtliche Einigung für die Teilnehmer der Sammelaktion erzielen. Betroffene erhalten zu viel verrechnete Zinsen zurück, und zwar bis zu 7 Jahre rückwirkend.
Der VKI hatte eine Klage gegen das Versandhandelsunternehmen Universal Versand GmbH (Universal) geführt, und diese beim Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Gegenstand des Verfahrens waren u. a. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Zinseszinsen in Teilzahlungsvereinbarungen. Auf Basis der angefochtenen Klauseln hatte Universal den Kunden, die bei einem Kauf Teilzahlung vereinbart hatten, Zinsen von 1,65 Prozent pro Monat berechnet (entspricht 19,8 Prozent pro Jahr). Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergab dies einen effektiven Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr. Die von Universal verwendeten Klauseln zu Teilzahlungsvereinbarungen waren laut OGH nicht ausreichend transparent. Damit fällt nach Rechtsansicht des VKI die Grundlage für die verrechneten Zinsen weg. Dies hat zur Folge, dass Universal bei Teilzahlungskaufverträgen mit Kaufabschlüssen vor dem 30.8.2020 nur die gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent anstelle der berechneten 21,7 Prozent verlangen darf und die Zinsdifferenz an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten rückerstatten muss. Der VKI forderte daher die Refundierung ein.
Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen VKI und Universal konnte nun eine gute Lösung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sammelaktion erzielt werden. Universal zahlt die im Zeitraum von 01.01.2015 bis 17.03.2022 zu Unrecht verrechneten Zinsen zurück. Erfasst sind alle Teilzahlungsvereinbarungen mit Kaufabschlüssen vor dem 30.08.2020.
Darüber hinaus wird Universal unaufgefordert auch jenen Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht an der VKI-Aktion teilgenommen haben, eine anteilige pauschale Abgeltung leisten, sofern deren Kundenkonto zum 28.02.2022 einen offenen Saldo aufgewiesen hat. Die pauschale Abgeltung erfolgt in unterschiedlicher Abstufung und berücksichtigt Zinsen für maximal drei Jahre für Käufe vor dem 30.08.2020. Der Pauschalbetrag wird im Herbst 2022 dem Kundenkonto gutgeschrieben. Aufgrund der mit Universal getroffenen Einigung ist die Sammelaktion damit abgeschlossen.
„Es ist sehr erfreulich, dass – gerade in Zeiten wie diesen – eine rasche Einigung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten erzielt werden konnte“, betont Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen des VKI. „Betroffene erhalten nun schnell und unbürokratisch Geld zurück bzw. eine Gutschrift auf ihr Kundenkonto.“
„Wir haben als Unternehmen stets unsere Kundinnen und Kunden im Fokus. Diese können sich auf uns verlassen. Deshalb war es uns wichtig, gemeinsam mit dem VKI zu einer guten und raschen Lösung zu kommen“, ergänzt Mag. Harald Gutschi, Sprecher der Geschäftsführung der Universal Versand GmbH.