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Anmeldeschluss für VKI-Aktion zur Refundierung von Entgelten der Bank Austria

Anmeldung nur noch bis 11. Februar 2024 – Rückzahlungen bis zu mehreren tausend Euro möglich

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich aufgrund einer vorangegangenen Verbandsklage im Zusammenhang mit Klauseln zu diversen Entgelten auf eine außergerichtliche Lösung mit der UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria) geeinigt. Die Bank Austria muss unzulässig verrechnete Gebühren und Entgelte an betroffene Kund:innen zurückzahlen. Seit November 2023 unterstützt der VKI im Rahmen einer Sammelaktion Konsument:innen bei der der Rückforderung ihrer Ansprüche gegenüber der Bank Austria. Betroffene Kund:innen können sich noch bis 11.02.2024  unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren an den VKI wenden.

Zu den zurückzuzahlenden Gebühren und Entgelten gehören unter anderem:

  • Entgelte für Sparbuchsperren
  • Kraftloserklärungen von Sparbüchern
  • Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses
  • Mahnspesen im Kreditgeschäft
  • ZMR-Abfrage
  • Beauftragung von Rechtsanwält:innen
  • allg. Stundensätze im Kreditgeschäft und im Zahlungsverkehr
  • Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen
  • Kontoinformationen für Verbraucher:innen
  • einzelne Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug
  • Evidenzgebühr bei Verlassenschaften

Die Höhe der Rückerstattungen hängt von Anzahl und Art der verrechneten Entgelte ab und kann von einigen Euro bis zu mehreren tausend Euro reichen. Bislang haben sich knapp 3.000 Betroffene zur Aktion angemeldet. Am häufigsten wurden bis dato Mahngebühren bei Verbraucherkrediten und Girokonten, das Entgelt „Information über Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen“ (auch Stornospesen genannt) beim Girokonto, sowie „Evidenzgebühr bei Verlassenschaften“ bei Sparbüchern geltend gemacht.

Potenziell betroffen sind alle Konsument:innen, die einen Verbraucherkredit, ein Girokonto oder ein Sparbuch bei der Bank Austria haben bzw. hatten und denen Entgelte und Spesen verrechnet wurden. Auch ehemalige Kund:innen können die Refundierung erhalten, ebenso wie Erb:innen, die von der Evidenzgebühr bei Verlassenschaften betroffen waren. Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren bis spätestens 11.02.2024 erforderlich.

„Wir freuen uns, dass bereits tausende Kund:innen der Bank Austria ihre Ansprüche über die Aktion des VKI geltend gemacht haben. Bis dato hat die Bank Austria bereits die Auszahlung von rund 350.000 Euro veranlasst. Wir hoffen, dass bis Fristende noch viele Betroffene diese Möglichkeit wahrnehmen“, kommentiert Mag. Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen des VKI, die Vereinbarung.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren.

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