Aufgrund zahlreicher Anfragen erweitert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Sammelaktion zur Rückerstattung von unzulässigen Kostenabzügen bei Lebensversicherungen auf 19 weitere Versicherungsunternehmen. Hilfestellung erhalten nun auch Konsument:innen, die bei folgenden Versicherungsunternehmen eine Lebensversicherung abgeschlossen haben:
- APK-Versicherung AG
- BAWAG P.S.K. Versicherung AG
- Donau Versicherung AG VIG
- ERGO Versicherung AG
- Grazer Wechselseitige Versicherung AG
- HDI Lebensversicherung AG
- Helvetia Versicherung AG
- HYPO-Versicherung AG
- Kärntner Landesversicherung a.G.
- Merkur Lebensversicherung AG
- Merkur Versicherung AG
- Niederösterreichische Versicherung AG
- Österreichische Beamtenversicherung
- Oberösterreichische Versicherung AG
- Sparkassen Versicherung (nunmehr Wiener Städtische Versicherung AG VIG)
- Tiroler Versicherung V.a.G.
- Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
- Wüstenrot Versicherungs-AG
- Zürich Versicherung AG
Für die kostenlose Unterstützung durch den VKI ist eine Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/kostenabzug erforderlich.
Der VKI hatte bereits 2007 und 2008 zahlreiche höchstgerichtliche Grundsatzentscheidungen zu unzulässigen Klauseln im Zusammenhang mit Kostenabzügen (Abschluss, Verwaltungskosten, Stornoabschläge) bei Lebensversicherungen erwirkt. Trotz der gefestigten Rechtsprechung verrechnen die Versicherungsunternehmen weiterhin Kosten auf Basis solcher unzulässigen Klauseln. Aus diesem Grund hat der VKI bereits im Mai 2023 eine Sammelaktion zu 6 österreichischen Versicherungsunternehmen gestartet. Bisher haben sich dazu mehr als 3.000 Verbraucher:innen bei der Sammelaktion angemeldet.
Beim VKI gehen in letzter Zeit vermehrt Anfragen und Beschwerden zu Lebensversicherungen anderer Versicherungsunternehmen ein. Dabei ist den meisten Verbraucher:innen die Höhe der Gebührenbelastung bei Abschluss der Lebensversicherungen völlig unklar. Oftmals wird die hohe Kostenbelastung den Konsument:innen erst bei Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf der Lebensversicherung bewusst, wenn die Auszahlungssummen deutlich geringer sind als die einbezahlten Prämien. Nach Rechtsauffassung des VKI müssen die auf Basis von unzulässigen Klauseln eingehobenen Beträge vom Versicherer an die betroffenen Konsument:innen zurückerstattet werden. Das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht bestätigte bereits diese Rechtsansicht.
Der Schaden, der Konsument:innen aufgrund solcher unzulässig weiterberechneten Kosten entsteht, kann pro Vertrag mehrere tausend Euro betragen. Für die kostenlose Unterstützung durch den VKI zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen ist eine Anmeldung der Betroffenen unter www.verbraucherrecht.at/kostenabzug erforderlich.
Betroffen sind Konsument:innen, die eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung im Zeitraum vom 01.01.1997 bis 31.12.2006 bei den oben aufgelisteten Versicherungen abgeschlossen haben. Teilnehmen können auch Konsument:innen, die die Lebensversicherung vorzeitig rückgekauft (vorzeitig aufgelöst) haben.
Nach wie vor ist auch eine Teilnahme für Konsument:innen möglich, die in diesem Zeitraum eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung bei der Wiener Städtischen, UNIQA, Allianz, Generali, FWU (vormals Skandia) sowie der Nürnberger (nunmehr von der Merkur übernommen) abgeschlossen haben.
„Unsere Erfahrung zeigt, dass Kostenabzüge auf Basis unzulässiger Vertragsklauseln bei Lebensversicherungen ein branchenweites Problem sind“, erklärt Mag. Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI. „Wir fordern daher sämtliche Versicherungsunternehmen auf, unzulässig einbehaltene Gebühren zurückzuerstatten.“
SERVICE: Weitere Informationen zur Sammelaktion gibt es auf www.verbraucherrecht.at/kostenabzug.