Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Durch die Entscheidung des OLG ist nach Ansicht des VKI die Rechtsgrundlage für die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung weggefallen. Der VKI konnte nunmehr mit der EVN einen Vergleich erzielen, um die durch die Preisanpassung entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas auszugleichen. Alle betroffenen Privatkund:innen erhalten auf Anforderung wahlweise eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN. Für die Inanspruchnahme der Ausgleichszahlung ist eine Anmeldung bis spätestens 31.07.2025 unter www.vki.at/EVN2025 erforderlich.
Anfang Mai 2025 wird die EVN Informationsschreiben an mehr als 300.000 betroffene Haushaltskund:innen versenden. Auch ehemalige EVN-Kund:innen können sich anmelden und von der Vergleichslösung profitieren. Die Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Gutschrift ist abhängig vom individuellen Verbrauch. Folgende Tarife waren von der Preiserhöhung 2022 betroffen: Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.
„Es freut uns, dass wir mit der EVN eine unbürokratische Lösung gefunden haben und dazu beitragen können, Energie für alle betroffenen Konsument:innen leistbarer zu machen“, betont Mag. Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI. „Betroffene Haushaltskund:innen mit einem durchschnittlichen Strom- und Erdgas-Verbrauch können mit einer Ausgleichszahlung bzw. Bonuspunkten im Gegenwert von mehreren hundert Euro rechnen.“
„Wir sind froh, eine gute Lösung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden erreicht zu haben. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber deutlich, dass wir dringend Rechtssicherheit für notwendige Preisanpassungen brauchen. Mit dem geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetz muss hier nun endlich die nötige Klarheit geschaffen werden", so Dr. Herwig Hauenschild, Geschäftsführer der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der EVN und zur Anforderung der Ausgleichszahlung bzw. der Bonuspunkte gibt es auf www.vki.at/EVN2025 oder evn.at/extrabonus.