Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMASGPK die Whaleco Technology Ltd (Temu) wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.
Temu verpflichtet sich in diesem Vergleich dazu, die Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme (Algorithmen) und die dafür verwendeten Parameter transparent darzustellen. Verbraucher:innen müssen ebenso in klarer und verständlicher Sprache Informationen dazu bekommen, inwiefern sie die von Temu empfohlenen Inhalte beeinflussen können. Diese Informationen müssen über direkte Verlinkung von der Suchergebnisseite zugänglich sein und dürfen nicht irgendwo im Kleingedruckten versteckt werden.
Die Online-Plattform ist zudem dazu verpflichtet, eine Wahlmöglichkeit anzubieten, sich von allen personalisierten Empfehlungen auf einmal abzumelden. „Aus unserer Sicht ist es entscheidend, dass Verbraucher:innen es selbst in der Hand haben, ob ihre Daten für Profiling-Zwecke eingesetzt werden“ erklärt Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.
Im Bereich des Minderjährigenschutzes hat sich Temu dazu verpflichtet, angemessene Kontrollmaßnahmen für gefährliche Gegenstände wie beispielsweise Messer einzuführen. Zukünftig wird es Minderjährigen nicht mehr möglich sein, solche Produkte auf Temu ohne Altersverifikation zu erwerben. Auch für die Ansicht und den Erwerb von Erotikartikeln sieht der Vergleich eine verpflichtende Altersverifikation vor.
„Der Vergleich deckt sämtliche in unserer Klage angebrachte Kritikpunkte ab und ist ein großer Fortschritt für den Verbraucherschutz auf Temu“, so Petra Leupold. Der Vergleich kann von beiden Seiten nicht mehr angefochten werden.
SERVICE: Den Vergleich im Volltext gibt es auf www.vki.at/temu03026.
