Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet seit Anfang September 2024 eine Sammelaktion zur Preisanpassung der VERBUND AG im Mai 2022 an. Hintergrund war eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (OLG), in der es eine Klausel des VERBUND für unzulässig erklärte. Darin wurden Preisänderungen an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt. Auf Grundlage dieser Klausel hatte VERBUND zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für diese Erhöhung ist durch das Urteil weggefallen. Der VKI konnte mit VERBUND eine unbürokratische Lösung erzielen. Alle betroffenen Verbraucher:innen erhalten für die Preiserhöhung vom 01.05.2022 Geld zurück. Spätere Preiserhöhungen sind von der Einigung nicht umfasst. Die Anmeldung ist noch bis 11.11.2024 kostenlos auf der Website des VKI unter www.vki.at/verbund-aktion2024-reminder möglich.
Den VKI beschäftigen nach wie vor viele Anfragen von Kund:innen zu Preiserhöhungen bei diversen Energieanbietern. Der Sammelaktion zur Preiserhöhung des Verbund im Mai 2022 haben sich bisher knapp 80.000 betroffene Kund:innen angeschlossen. Der Verbund bietet im Rahmen der Einigung mit dem VKI betroffenen Verbraucher:innen eine pauschale Gutschrift auf ihr Bankkonto an – abhängig vom Energieverbrauch.
In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom“ der VERBUND AG (VERBUND) befand sich bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen ÖSPI referenzierte. Auf Grundlage dieser Klausel hat VERBUND am 01.05.2022 die Preise zahlreicher Stromlieferverträge in Österreich angepasst. Der VKI hat die Klausel umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom VERBUND verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Das OLG bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel für unzulässig.
„Zu sehen, dass wir bereits über 80.000 Menschen in Österreich helfen konnten, motiviert uns ungemein genauso zielführend mit unserem Team weiter zu machen und uns für Konsument:innen einzusetzen“, so Mag. Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI.
Für die Überweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.vki.at/verbund-aktion2024-reminder bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Informationen über die Höhe der Gutschrift wurden vom VERBUND bereits an bestehende Haushaltskund:innen versandt. Auch ehemalige Kund:innen, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die vorgesehene Gutschrift mittels Anmeldung beim VKI erhalten.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit VERBUND und zur Anmeldung einer Auszahlung gibt es auf www.vki.at/verbund-aktion2024-reminder
VKI-Sammelaktion zur VERBUND-Preisanpassung 2022 noch bis 11.11.2024
Von Preiserhöhung betroffene Verbraucher:innen erhalten Geld zurück