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„Dschungel“ Reiseversicherungen: VKI gibt Überblick

, aktualisiert am

Welche Reiseversicherungen es gibt und welche auch wirklich wichtig sind

Für Personen, die viel reisen, kann eine Jahres-Reiseversicherung eine sinnvolle Option sein. So lautet das Fazit eines aktuellen Tests des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der ab sofort online auf www.konsument.at/ReiseVers23 und ab 30. März im Magazin KONSUMENT verfügbar ist. Wann aber ist der Abschluss einer Reiseversicherung grundsätzlich sinnvoll? Welche Arten von Reiseversicherungen gibt es? Welche davon sind wichtig? Und was ist bei Versicherungen via Kreditkarte zu beachten? VKI-Versicherungsexpertin Gabi Kreindl gibt Auskunft.

„Es gibt nicht die eine, ideale Reiseversicherung. Je nach individuellem Bedürfnis ist die Absicherung unterschiedlicher Risiken relevant“, erläutert Kreindl. „Der erste Schritt bei der Entscheidung für oder gegen eine Reiseversicherung ist, den Bedarf zu klären und eine Bestandsaufnahme zu machen, welche Risiken bereits über eine andere Versicherung ausreichend abgedeckt sind. Das kann in Form einer privaten Unfall- oder Krankenversicherung, einer Kreditkarte oder durch Mitgliedschaften bei Clubs und Vereinen sein.“

„Wichtig ist dabei immer, jene Risiken abgesichert zu haben, die ins Geld gehen können oder womöglich sogar existenzbedrohend sind“, so Kreindl weiter. „Bei Reisen ins Ausland sollte vor allem darauf geachtet werden, dass medizinische Leistungen umfasst sind und ob – besonders bei teuren Reisen – eine Stornoversicherung greift.

Nachfolgend ein Überblick über die gängigsten Versicherungen:

Reisestornoversicherung

Eine Reisestornoversicherung übernimmt jene Kosten, die der Reiseveranstalter verrechnet, wenn eine bereits gebuchte Reise wegen bestimmten und klar festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann. Die Gründe sind in den Vertragsbedingungen festgelegt (z. B. Krankheit, Todesfall in der Familie). Die Stornokosten werden entweder zur Gänze oder mit verein­bartem Selbstbehalt übernommen. „Empfehlenswert ist eine Stornoversicherung bei teuren Rei­sen für mehrere Personen, die lange im Voraus gebucht werden“, so Kreindl.

Auslandsreisekrankenversicherung

Diese übernimmt die Behandlungskosten bei akuter Erkrankung oder nach einem Unfall im Ausland. Bezahlt wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (z. B. Behandlungen und Heilmittel, Kosten für den Transport ins Spital). Diese Versicherung ist bei Reisen in jene Länder empfehlenswert, in denen die Europäische Kranken­versicherungskarte (EKVK) nicht gilt, und bei Reisen an Orte, wo die ärztliche Versorgung mit besonders hohen Kosten verbunden ist. Auch eine private Krankenversicherung kann Leistungen für das Ausland vorsehen.

Reiseunfallversicherung

Bei dieser Form der Reiseversicherung werden nach einem Unfall die Kosten für Bergung, Suche und Rückholung übernommen. Sie leistet auch bei Unfalltod oder Dauerinvalidität. Kreindl: „Wer bereits eine private Unfallversicherung hat, braucht in der Regel keine extra Reiseunfallversicherung. Private Unfallversicherungen gelten meist weltweit. Man sollte hier aber je­denfalls auf Fristen und Definition von Ausschlussgründen achten.“

Reisehaftpflichtversicherung

Diese übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche an Ver­sicherte und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Eine Rei­sehaftpflichtversicherung gilt nur für die versicherte Reise. „Besser ist es, generell eine private Haftpflichtversicherung zu haben, die idealerweise weltweite Gültigkeit hat“, empfiehlt Kreindl. „In Öster­reich ist diese üblicherweise an die Haushaltsversicherung gekoppelt. Sie kann aber auch extra abgeschlossen werden.“

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung übernimmt die Kosten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks. Es können auch Leistungen für Verspätungen bein­haltet sein. „Die Sinnhaftigkeit dieser Versicherung ist zu hinter­fragen, denn es gibt eine lange Reihe von Einschränkungen und Ausschlüssen“, erläutert Kreindl. Nicht versichert sind u. a. Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente, Kunstgegenstände sowie Gegenstän­de, die zur Ausübung des Berufs mitgeführt werden. Für elektro­nische Geräte wie Handy und Laptop gibt es oft individuelle Höchstgrenzen. Keinen Ersatz gibt es für Gepäck, welches vergessen oder mangelhaft beaufsichtigt wurde.

Kreditkartenpakete

Bei Kreditkartenpaketen gibt es einige Punkte, die beachtet werden sollten, damit kein böses Erwachen droht: So ist meist nur die Person, auf deren Namen die Karte läuft, versichert. Der Versicherungsschutz ist häufig an Bedingungen geknüpft (beispielsweise Bezahlen der Reise mit der Karte oder Nutzung der Kreditkarte innerhalb eines bestimmten Zeitraums). Die Deckungssummen können zu gering sein und bei einzelnen Leistungen können Selbstbehalte fällig werden.

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