Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt, welche auch von easy green energy GmbH & Co KG verwendet worden war. Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzuzahlen. Der VKI konnte nunmehr mit easy green energy eine vergleichsweise Lösung für Konsumentinnen und Konsumenten erzielen. Demnach erhalten alle Betroffenen für die Preiserhöhung vom 01.01.2019 bzw. 01.06.2019 ihr Geld zurück.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der easy green energy GmbH & Co KG befand sich bis Anfang Mai 2020 eine Preisänderungsklausel, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt. Da die Begründung des OGH für die Gesetzwidrigkeit der EVN-Klausel analog auf die von der easy green energy verwendete Klausel anwendbar ist, forderte der VKI auch hier eine Refundierung ein. Infrage stand dabei die letzte Preiserhöhung vom 01.01.2019 betreffend Strom und Gas bzw. 01.06.2019 betreffend Strom.
Nach konstruktiven Verhandlungen konnte der VKI eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden erzielen: Demnach erhalten betroffene Kunden bei den Tarifen von easy green energy: easy strom basic/plus/future, easy gas basic/plus/future sowie von Unsere Wasserkraft: aqua strom basic/plus für den Zeitraum 01.01.2019 bzw. 01.06.2019 bis 30.05.2020 abhängig vom Verbrauch eine Gutschrift auf ihrem Bankkonto oder ihrer nächsten Rechnung. Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2019 und Mai 2020.
Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/easygreenenergy bis spätestens 20.12.2021 erforderlich. Entsprechende Informationen für die individuelle Rückerstattung werden ab 04.10.2021 von der easy green energy an bestehende Kunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können die vorgesehene Refundierung erhalten – per Anmeldung beim VKI.
„Wir haben mit der easy green energy eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, die Vereinbarung.
Durchschnittliche betroffene Haushalte können in der Regel mit einer Kompensation von 93,50 Euro bei Strom bzw. 105,52 Euro bei Gas rechnen.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der easy green energy und zur Anmeldung einer Auszahlung gibt es auf www.verbraucherrecht.at.