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Rabenhorst BIO-Säfte „Rotbäckchen“ und „Rabenhorst“

PRODUKTRÜCKRUF

PRODUKTRÜCKRUF

Rückstände von 2-Chlorethanol

Rabenhorst BIO-Säfte „Rotbäckchen“ und „Rabenhorst“
Rückstände von 2-Chlorethanol Bild: Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG

Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO
Inhalt: 750 ml
MHD: 13.07.23

Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO
Inhalt: 750 ml
MHD: 12.07.23

Rotbäckchen Klassik/Das Original BIO
Inhalt: 125 ml und 750 ml
MHD: 12.07.23 und 22.10.23

Rotbäckchen Lernstark BIO
Inhalt: 125 ml
MHD: 03.09.23 und 27.10.23

Die Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG informiert über den Rückruf verschiedener BIO-Säfte mit der Zutat „Curryblattextrakt“. Betroffen sind die Säfte Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO, Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO, Rotbäckchen Klassik/Das Original BIO und Rotbäckchen Lernstark BIO. Wie das Unternehmen mitteilt, wurden in der Zutat „Curryblattextrakt“, die in den oben genannten BIO-Produkten verwendet wurde, Rückstände von 2-Chlorethanol, einem Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid, nachgewiesen.

Kunden werden gebeten, die Produkte mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten vorsorglich nicht zu verwenden. Die betroffenen Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage eines Kassenzettels in Ihrer Einkaufsstätte zurückgegeben werden. 

Haus Rabenhorst weist darauf hin, dass ausschließlich die genannten BIO-Produkte mit der Zutat „Curryblattextrakt“ betroffen sind. Konventionelle Produkte mit gleichem Namen sind nicht betroffen. Diese erkennen Sie am fehlenden sechseckigen BIO-Siegel und der Zutat Eisen(II)gluconat anstelle von „Curryblattextrakt“.

Verbraucheranfragen beantwortet der Kundenservice unter der E-Mail-Adresse warenrueckruf@rabenhorst.de

QUELLE: produktwarnung.eu

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