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Dampfgarer-Entkalkerflaschen

PRODUKTRÜCKRUF

Produktrückruf

Verätzungsgefahr

Dampfgarer-Entkalkerflaschen 250 ml
Bild: AEG
  • Produkt: Dampfgarer-Entkalkerflaschen
     
  • Produktnummer: 902 980 344/3
  • Chargen: 238557, 239096, 344772 oder 347161
     
  • Produktnummer: 902 980 396/3
  • Charge: 238557

AEG, Electrolux und Zanussi rufen bestimmte Dampfgarer-Entkalkerflaschen zurück. Bei einigen dieser Flaschen kann bei leichtem Zusammendrücken der Flasche Flüssigkeit am Verschluss austreten. Dies kann dazu führen, dass der ätzende Inhalt an der Flasche herunterläuft und möglicherweise mit den nicht ausreichend geschützten Fingern und Händen der Benutzer:innen in Kontakt kommt.

Die Flüssigkeit ist als ätzende Chemikalie eingestuft, die schwere Hautverbrennungen und Augenschäden verursachen kann.

Der Schweregrad wird als „sehr niedrig“ eingestuft, da die Konzentration niedrig ist und kein nennenswertes Risiko eines direkten Augenkontakts besteht (die Flüssigkeit tritt nur auf die Flaschenoberfläche aus, wenn die Flasche zusammengedrückt wird).

Vorgehensweise

Wer eine Flasche mit der entsprechenden Produkt- und Chargennummer hat, soll diese mit Schutzhandschuhen verschließen, die Flasche in eine Plastiktüte geben und sie sicher gemäß den Anweisungen auf der Flasche und den örtlichen Abfallvorschriften entsorgen. Oder die Flasche in eine der Filialen zurückbringen. 

Wenn feuchte Stellen auf der Verpackung oder der Flasche zu bemerken sind, sollen Konsument:innen sicherstellen, dass das Produkt mit der entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung dem Flaschenetikett entsprechend angfasst wird, z. B. mit Schutzhandschuhen.

Rückerstattung

Um eine Rückerstattung zu erhalten, sollen betroffene Konsument:innen die Entkalkerflasche in das Geschäft zurückbringen, in dem es gekauft worden ist. Wer das Produkt über den Webshop gekauft hat, soll die Flasche den örtlichen Abfallvorschriften entsprechend entsorgen und sich an das örtliche Kontaktzentrum wenden, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten. In diesem Fall werde man aufgefordert, einen Kaufbeleg vorzulegen, z. B. die Rechnung oder die Versandbestätigung. 

QUELLEN: aeg.at / electrolux.at / zanussi.at

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