Zum Inhalt

Unzulässige Preiserhöhungen 2018/2019 bei Maxenergy – VKI startet Sammelaktion

Betroffene Haushaltskunden können sich ab sofort bis zum 28. Februar 2022 anmelden

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte – im Auftrag des Sozialministeriums – den Energieanbieter MAXENERGY Austria Handels GmbH (Maxenergy) wegen Vertragsklauseln geklagt, die es dem Unternehmen ermöglichten, willkürliche Änderungskündigungen und Preiserhöhungen jeglicher Art durchzuführen. Das Landesgericht (LG) Feldkirch bestätigte im Frühjahr 2021 die Rechtsauffassung des VKI und erklärte die Klauseln rechtskräftig für unzulässig. Nach Ansicht des VKI sind die auf Grundlage der gesetzwidrigen Klauseln durchgeführten Preiserhöhungen vom 01.09.2018 sowie vom  01.01.2019 und 01.09.2019 an die betroffenen Kunden zurückzuzahlen. Maxenergy ist einer der wenigen Energieanbieter, mit dem keine außergerichtliche Lösung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten erzielt werden konnte. Der VKI organisiert daher – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Sammelaktion für betroffene Haushaltskunden, um diese bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.

Maxenergy hatte ab der zweiten Jahreshälfte 2018 seinen Kunden angekündigt, dass die Strom- und Gaspreise erhöht werden, sofern sie den Preiserhöhungen nicht widersprechen. Erfolgte ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung, beendete Maxenergy das Vertragsverhältnis. Nach Rechtsauffassung des VKI war diese Vorgehensweise unzulässig. Deshalb brachte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Maxenergy ein.

Maxenergy zeigte sich nach Aufforderung des VKI nicht bereit, die Preiserhöhungen an die Konsumentinnen und Konsumenten zu refundieren. Das LG Feldkirch erklärte in Folge mit einem rechtskräftigen Urteil die betreffenden Klauseln für gesetzwidrig, weil sie Änderungen des Vertrages nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulassen. Trotzdem war Maxenergy weiterhin nicht zu einer Vergleichslösung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten bereit.

Der VKI organisiert nun eine Sammelaktion für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten und bietet allen Haushaltskunden, die von den Preiserhöhungen am 01.09.2018, 01.01.2019 und 01.09.2019 bei Strom oder Gas betroffen waren, eine Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an. Betroffen sind die Tarife Spar Aqua Strom (nunmehr MAX Light Strom), ECO Power M (nunmehr MAX Light Strom), MAX STROM SAFETY 12 (nunmehr MAX Spar Strom), MAX STROM SAFETY 12 S (nunmehr MAX Spar Strom), SPAR MAX STROM (nunmehr MAX Spar Strom) und MAX GAS SAFETY 12 (nunmehr MAX Spar Gas).

Bei einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch steht den Betroffenen nach Schätzung des VKI eine Rückerstattung von rund 120 Euro bei Strom und rund 110 Euro bei Gas pro Jahr zu.

Für die kostenlose Unterstützung durch den VKI ist eine Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/maxenergy bis spätestens 28.02.2022 erforderlich.

„Wir haben mit zahlreichen Energieanbietern konsumentenfreundliche Lösungen für die Betroffenen gefunden, Maxenergy zeigte sich jedoch uneinsichtig“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Sollte Maxenergy nicht einlenken, wird der VKI weitere rechtliche Schritte ergreifen.“

SERVICE: Weitere Informationen zur Sammelaktion Maxenergy gibt es auf www.verbraucherrecht.at/maxenergy

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Zum Seitenanfang