Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Zusammenhang mit der gesetzlich angeordneten Kreditstundung (Kreditmoratorium) einen Vergleich mit der BAWAG P.S.K zur Rückzahlung von Sollzinsen für pandemiebedingte Kreditstundungen geschlossen. Kreditnehmer:innen, die im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 31. Jänner 2021 eine Kreditstundung bei der BAWAG oder der easybank in Anspruch genommen haben, können sich für die Refundierung beim VKI melden. Die kostenlose Anmeldung zur Sammelaktion ist noch bis zum 31.05.2023 unter www.verbraucherrecht.at/bawag23 möglich.
Der VKI hatte ein Gerichtsverfahren gegen die „BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft“ (BAWAG) geführt, um abzuklären, ob Banken während des Stundungszeitraumes Sollzinsen verrechnen dürfen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sinne der betroffenen Konsument:innen entschieden hatte, bestätigte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Zulässigkeit des Gesetzes. In weiterer Folge konnte der VKI nach konstruktiven Gesprächen mit der BAWAG im Jänner 2023 eine außergerichtliche Lösung für die betroffenen Kund:innen der BAWAG sowie der easybank erzielen.
Die BAWAG wird Kund:innen, welche pandemiebedingte Einkommensverluste erlitten haben, die zu Unrecht verrechneten Sollzinsen bei Kreditverträgen für den Stundungszeitraum 01.04.2020 bis 31.01.2021 zurückerstatten. Anfang Februar 2023 wurden entsprechende Informationen der BAWAG und easybank an alle betroffenen Konsument:innen versandt, die eine pandemiebedingte Kreditstundung in Anspruch genommen haben.
Für die Rückerstattung mittels Gutschrift ist eine kostenlose Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/bawag23 erforderlich. Eine Teilnahme an der VKI-Aktion ist noch bis 31.05.2023 möglich. Teilnehmen können auch betroffene Konsument:innen, die ihren Kredit bereits zurückbezahlt haben.
SERVICE: Informationen zur Aktion gibt es auf www.verbraucherrecht.at/bawag23