Der VW-Dieselskandal hält die Autobranche seit mehr als 7 Jahren in Atem. Seit September 2018 laufen insgesamt 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Die Haftung von VW wegen Arglist wurde zudem vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Mai 2020 rechtskräftig festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) signalisierte im Sommer 2022, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist. Nun liegt die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor. Der betroffene Händler muss das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis mit Zinsen erstatten. Das Benützungsentgelt ist nach den gefahrenen Kilometern zu berechnen. Das Verfahren gegen VW als Herstellerin des Fahrzeuges wurde unterbrochen.
Der Oberste Gerichtshof hat heute zu 10 Ob 2/23a das erste Urteil zum VW-Dieselskandal veröffentlicht. Der OGH stellt darin klar, dass nicht nur die ursprüngliche Manipulationssoftware („Umschaltlogik“) unzulässig ist. Es erfolgte auch keine Behebung des Mangels, da durch das verbleibende „Thermofenster“ eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Auf Grund des Thermofensters erfolgt über ein Kalenderjahr gesehen überwiegend keine durchgehende Abgasreinigung.
Der Händler muss daher das Fahrzeug zurücknehmen und den verzinsten Kaufpreis zurückzahlen. Er darf nur ein Benützungsentgelt abziehen, das sich anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer im Verhältnis zur erwartbaren Restlaufleistung berechnet.
Hinsichtlich der Haftung von VW als Herstellerin des Fahrzeuges wurde das Verfahren vom OGH unterbrochen, da eine weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden soll (QB gegen Mercedes-Benz Group AG - C 100/21).
Durch dieses Urteil ist jedenfalls auch in Österreich eine Grundlage für eine Haftung für den Dieselskandal – und im Hinblick auf die mögliche lange Verjährungsfrist – auch für neue Klagen geschaffen. „VW sollte spätestens jetzt eine durchgehende Entschädigung der geschädigten Konsument:innen vornehmen“, fordert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.