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VKI erwirkt Exekutionsstrafe gegen Sunshine Smile GmbH („Plus Dental“)

Unternehmen hat mehrmals gegen gerichtlichen Vergleich verstoßen 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Sunshine Smile GmbH wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Diese bietet unter dem Namen „Plus Dental“ die Behandlung mit Alignern – unsichtbaren Zahnschienen – zur Zahnkorrektur an. Im Verfahren verpflichtete sich das Unternehmen in einem gerichtlichen Vergleich, bestimmte Arten von Werbung zu unterlassen. In der Folge verstieß das Unternehmen aber mehrmals gegen diesen Vergleich, weshalb der VKI einen Exekutionsantrag einbrachte. Das Bezirksgericht Donaustadt sprach nun eine Strafe in Höhe von 12.000 Euro aus. Der Exekutionsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Am 22. Juni 2020 hatte sich die Sunshine Smile GmbH nach der Klage des VKI dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr in Österreich zu unterlassen, Zahnkorrekturen mit einem bestimmten monatlich wiederkehrenden Preis zu bewerben, sofern nicht ausreichend deutlich darauf hingewiesen wird, wie lange dieser Preis zu bezahlen ist. Zuvor hatte das Unternehmen mit einem Preis von 51,10 Euro im Monat und dem Slogan „Gerade Zähne in 6-9 Monaten“ geworben. Tatsächlich mussten die Kundinnen und Kunden diesen Betrag aber vier Jahre lang durchgehend monatlich bezahlen (48-mal; somit insgesamt 2.452,80 Euro).

Im Jahr 2022 bewarb die Sunshine Smile GmbH abermals Zahnkorrekturen mit „ab 27,57 € monatlich“, ohne darauf hinzuweisen, wie lange dieser Preis zu bezahlen sei. In diesem Fall war das für einen Zeitraum von 72 Monaten vorgesehen – unabhängig von der Behandlungsdauer. Der VKI konnte diese Werbung an sechs Tagen nachweisen und brachte einen Exekutionsantrag gegen das Unternehmen ein. Das Gericht hat dafür nun eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro festgelegt.

„Wir sind in der Vergangenheit bereits des Öfteren erfolgreich gegen Werbung für Zahnkorrekturen vorgegangen, bei denen sich die Unternehmen durch mangelnde Kostentransparenz negativ hervorgetan haben. In der Folge kontrollieren wir natürlich, ob sich die Unternehmen auch tatsächlich an die Vergleiche bzw. Urteile halten“, betont Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Wir werden auch in Zukunft unser Augenmerk auf potenziell gesetzwidrige Bewerbungen von Zahnkorrekturen legen.“

SERVICE: Den Beschluss im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at/Sunshine112022.

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