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VKI: Irreführende Werbung von Pearle mit „Gratis Premium Sehtest“

Als „gratis“ beworbener Sehtest war nicht kostenlos

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war in der Vergangenheit wiederholt mit Beschwerden zum „Gratis Premium Sehtest“ der Pearle Österreich GmbH (Pearle) befasst. Grund dieser Beschwerden: Der von Pearle beworbene „Gratis“-Sehtest war nur beim Erwerb eines zusätzlichen Produktes – einer Brille oder Kontaktlinsen – auch tatsächlich kostenlos. Der VKI brachte im Auftrag des Sozialministeriums daher Klage beim Handelsgericht (HG) Wien wegen irreführender Geschäftspraktik ein. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich: Der Sehtest darf nicht als gratis beworben werden, wenn die Gratisleistung den kostenpflichtigen Erwerb einer Zusatzleistung voraussetzt.

Seit Jahren wirbt Pearle auf seiner Webseite und in den Schaufenstern seiner Filialen mit einem „Gratis Premium Sehtest“. Kund:innen, die diesen Service in Anspruch nahmen oder nehmen wollten, erlebten allerdings nicht selten eine böse Überraschung: In der Filiale erhielten sie die Information, dass der Test nur beim Erwerb eines zusätzlichen Produkts, etwa einer Brille oder Kontaktlinsen, gratis sei.

Der VKI sah darin eine irreführende Geschäftspraktik und brachte Klage ein.

Pearle wandte dagegen ein, dass für den Sehtest tatsächlich nichts verrechnet werde und es sich bei den vom VKI geschilderten Fällen um unglückliche Einzelfälle durch fehlinformiertes Personal handelte. Der VKI führte deshalb sicherheitshalber eine Testbuchung durch, bei welcher ein Pearle-Mitarbeiter ebenfalls die Information erteilte, dass der Sehtest nur beim Kauf einer Brille oder von Kontaktlinsen gratis sei.

Letztlich erklärte sich Pearle zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Darin verpflichtet sich das Unternehmen, es künftig zu unterlassen, Produkte als gratis zu bezeichnen, wenn das Produkt nicht oder nur beim Erwerb eines zusätzlichen kostenpflichtigen Produkts gratis ist.

„Produkte und Dienstleistungen, die als gratis bezeichnet werden, dürfen auch nichts kosten. Diese vermeintliche Selbstverständlichkeit wird in der Praxis leider nicht immer gelebt“, erläutert Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI. „Der VKI geht daher immer wieder gegen verschiedene Anbieter von ,teuren Gratisangeboten‘ vor und setzt sich damit für mehr Kostentransparenz am Markt ein.“

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