Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form sogenannter Bestandsprovisionen. Werden diese Zahlungen gegenüber Kund:innen nicht offengelegt, sind sie nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) unzulässig und an die Kund:innen herauszugeben. Nachdem sich der VKI bereits mit mehreren Bankengruppen auf außergerichtliche Lösungen einigen konnte, öffnet der VKI die Aktion nun für weitere Banken und ruft Betroffene auf, ihre Ansprüche anzumelden:
- Gutmann Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
- Raiffeisen Bank International AG (inklusive Raiffeisen Zentralbank)
- Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft
- Schöller Bank AG
- HYPO-BANK BURGENLAND AG (Bank Burgenland, Bank Burgenland Kärnten)
- Schelhammer Capital Bank AG (inklusive „die plattform“)
- Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft (HYPO Oberösterreich)
- Hypo Tirol Bank AG
- Bankhaus Carl Spängler & CO AG
- Hypo Vorarlberg Bank AG
Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt über eine der genannten Banken vermittelt wurde, können sich kostenlos unter www.vki.at/kick-back-2026 für die Sammelaktion anmelden und ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Der VKI wird die gesammelten Fälle bei der jeweiligen Bank intervenieren, in Verhandlungen eintreten und auf eine außergerichtliche Lösung hinwirken.
Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds vermittelt wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) sieht strikte Voraussetzungen vor, unter denen Banken Bestandsprovisionen einbehalten dürfen. Nach Einschätzung des VKI wurden diese Vorgaben bei der Vermittlung von Fonds jedenfalls bis zum 31.12.2017 meist nicht erfüllt – Kund:innen stehen diesfalls Herausgabeansprüche zu.
„Unser Ziel ist es, Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen und auch mit weiteren Bankinstituten eine faire Lösung für betroffene Konsument:innen zu erreichen. Die Erfahrungen mit anderen Bankengruppen zeigen, dass konstruktive Einigungen möglich sind“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Abteilung Intervention im VKI.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.vki.at/kick-back-2026.
