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VKI: Sollzinsen-Refundierung Kreditmoratorium – Nur die Volksbanken verweigern

Die meisten Banken erklärten sich nach VKI-Aufforderung zur Rückzahlung an die Betroffenen bereit

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Anfang 2022 zugunsten der Kreditnehmer:innen, dass Banken während der gesetzlich angeordneten, pandemiebedingten Kreditstundung (Kreditmoratorium) keine Sollzinsen verlangen dürfen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende 2022 auch bestätigte, dass die zugrunde liegende Gesetzesregelung verfassungskonform war, forderte der VKI einige der größten österreichischen Kreditinstitute auf, die Entscheidung des OGH umzusetzen. Die vom VKI angeschriebenen Kreditinstitute erklärten sich überwiegend bereit, eine Refundierung der Sollzinsen für betroffene Kund:innen für den Stundungszeitraum vom 1. April 2020 bis maximal  31. Jänner 2021 vorzunehmen. Lediglich die zum Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstitute sind derzeit nicht bereit, die verrechneten Sollzinsen für den Stundungszeitraum des COVID-19-Kreditmoratoriums zu refundieren.

Santander und BAWAG P.S.K.

Nach der Veröffentlichung der OGH-Entscheidung konnte der VKI bereits Ende August 2022 mit der Santander Consumer Bank GmbH eine Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen ausverhandeln. In weiterer Folge erklärte sich auch die  BAWAG P.S.K. bereit, mit dem VKI eine Lösung für betroffene Kund:innen anzubieten und eine Rückerstattung vorzunehmen.

Raiffeisen Tirol

Auch mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (RLB Tirol) konnte der VKI mittlerweile eine Einigung zur Refundierung der Sollzinsen erzielen. Betroffene Kund:innen der RLB Tirol können über den VKI die Rückerstattung der Sollzinsen beantragen. Die Anmeldung zur Sammelaktion ist bis zum 12.09.2023 unter www.verbraucherrecht.at/rlb-tirol möglich.

Abklärung mit weiteren Kreditinstituten

Die Vorgehensweise vieler anderer Bankinstitute nach der Entscheidung des VfGH blieb jedoch unklar. Deshalb forderte der VKI elf der größten Kreditinstitute Österreichs auf, die Entscheidung des OGH umzusetzen und eine Refundierung der zu Unrecht einbehaltenen Sollzinsen vorzunehmen. Konkret wurden folgende Bankinstitute vom VKI kontaktiert:

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (Erste Bank); Unicredit Bank Austria AG  (Bank Austria); Bausparkasse Wüstenrot AG; BKS Bank AG (BKS) , Oberbank AG; Hypo NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG (Hypo NÖ); Volksbank Niederösterreich AG; Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG;  Oberösterreichische Landesbank AG (OÖ Landesbank); Kärntner Sparkasse AG; Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV).

Den Stellungnahmen der Kreditinstitute zufolge wird der überwiegende Teil der Banken der Aufforderung des VKI nachkommen. Folgende Banken erklärten, eine Refundierung der Sollzinsen auf Nachfrage ihrer Kreditnehmer:innen und nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen vorzunehmen:

  • Erste Bank
  • Bank Austria
  • Bausparkasse Wüstenrot
  • Oberbank
  • Hypo NÖ
  • OÖ Landesbank
  • Kärntner Sparkasse
  • Bank für Tirol und Vorarlberg

Die Erste Bank und der Sparkassensektor bieten dazu auch eigene Einmeldemöglichkeiten auf ihren Plattformen an. Die Hypo NÖ erstattete bereits letztes Jahr die während des Stundungszeitraumes verrechneten Sollzinsen an alle betroffene Kund:innen, die das gesetzliche Kreditmoratorium in Anspruch genommen hatten. 

Bank 99 und Raiffeisen NÖ/Wien/Burgenland

Die Bank 99 teilte dem VKI mit, bei laufenden Krediten automatisch eine Saldorichtigstellung mittels Zinsgutschrift durchzuführen. Bei bereits beendeten Kreditverträgen erfolgt eine Rückerstattung, wenn sich Konsument:innen bei der Bank melden. Auch mit der Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich-Wien AG (RLB NÖ-Wien) sowie der Raiffeisenlandesbank Burgenland und Revisionsverband eGen (RLB Burgenland) gibt es Einigungen mit dem VKI zur Refundierung der Sollzinsen. Die RLB NÖ-Wien und die RLB Burgenland bieten seit Mitte Juni 2023 betroffenen Kund:innen die Möglichkeit, über deren Websites die Refundierung zu beantragen.

BKS Bank

Von der BKS Bank AG fehlt bis dato eine Stellungnahme an den VKI. Derzeit ist anzunehmen, dass die BKS, die gemeinsam mit Oberbank BTV und BKS zur 3-Banken-Gruppe gehört, eine Rückerstattung der im gesetzlichen Stundungszeitraum angelasteten Sollzinsen auf Nachfrage der Kreditnehmer:innen vornehmen wird.

Volksbank

Die Volksbank Wien AG, die Volksbank Niederösterreich AG und alle dem Volksbanken-Verbund zugehörigen Kreditinstitute sind derzeit nicht zur Rückerstattung der Zinsen bereit. In ihrer Stellungnahme an den VKI beruft sich die Volksbank Wien in Vertretung des gesamten Volksbanken-Verbundes auf anhängige Verbandsverfahren. Der Volksbanken-Verbund erhofft sich offenbar, dass der OGH seine Rechtsprechung ändern könnte. Diese Vorgehensweise stößt auf wenig Verständnis, da der OGH dazu bereits Ende 2021 eine klare Entscheidung für die Kreditnehmer:innen getroffen hat und ein Abgehen von dieser Rechtsprechung laut VKI nicht zu erwarten ist. 

Die Höhe der rückzuerstattenden Sollzinsen für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis maximal 31.01.2021 hängt von der Ratenhöhe und dem Sollzinssatz ab und könnte laut Erfahrungen des VKI einige Hundert bis mehrere Tausend Euro betragen.

„Es ist erfreulich, dass ein Großteil der angeschriebenen Banken nun die Entscheidung des OGH umsetzt und die Kreditkonten der betroffenen Kund:innen richtigstellt “, so Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Alle Banken, die bisher noch nicht aktiv geworden sind, fordern wir auf, hier ebenfalls Lösungen zur Rückerstattung der Sollzinsen an betroffene Kreditnehmer:innen vorzunehmen.“

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