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VKI startet Sammelaktion: Kostenerstattung für Skisaisonkarten 2019/2020

Zahlreiche Liftbetreiber verweigern nach wie vor Rückerstattung – Betroffene erhalten Unterstützung

Die Ski-Saison 2019/2020 nahm im März 2020 pandemiebedingt ein jähes Ende. Die Besitzer von Skisaisonkarten haben zwar einen gesetzlichen Anspruch, ihr Entgelt für jenen Zeitraum, in dem eine Leistungserbringung nicht möglich ist, von den Liftbetreibern zurückzuerhalten. Dies wurde bereits mehrfach von Gerichten bestätigt. Dennoch weigern sich nach wie vor zahlreiche Liftbetreiber, das Kartenentgelt für den Zeitraum der Schließung anteilig zurückzuerstatten. Deshalb hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Sammelaktion organisiert, um Konsumentinnen und Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Entgeltansprüche zu unterstützen. Hilfestellung erhalten Betroffene, die in der Skisaison 2019/2020 eine der folgenden Karten erworben haben: Ski Amadè Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol, Freizeitticket Tirol. Für die kostenlose Unterstützung durch den VKI ist eine Registrierung bis 28.02.2022 unter www.verbraucherrecht.at/skisaisonkarten2019-2020 erforderlich.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden brachte der VKI – im Auftrag des Sozialministeriums – mehrere Musterklagen auf Rückerstattung der anteiligen Skisaisonkosten für die Skisaison 2019/2020 ein. So unter anderem gegen die Ski amadé GmbH. Das Erstgericht und das Berufungsgericht gaben dem VKI Recht und sprachen der betroffenen Familie rund 330 Euro zu. Trotz des rechtskräftigen Berufungsurteils verweigern nach wie vor viele Liftbetreiber mit dem Verweis auf eine „Einzelfallentscheidung“ die Rückzahlung an betroffene Saisonkartenbesitzer.

Der VKI organisiert deshalb eine Sammelaktion für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten, die in der Skisaison 2019/2020 folgende Skisaisonkarten erworben haben: Ski Amadè Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol, Freizeitticket Tirol.

Der Rückerstattungsanspruch hängt von der Dauer der Skisaison und dem für die Saisonkarte bezahlten Preis ab. Beispielsweise betrug in dem vom VKI geführten Musterverfahren gegen die Ski Amadè GmbH der aliquote Rückerstattungsanspruch für die Ski Amadè Card (Erwachsener) 141,50 Euro.

„Es ist nicht einzusehen, dass Liftbetreiber den vollen Kartenpreis einbehalten, obwohl die Rechtslage durch die Gerichte geklärt ist“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Wir werden betroffene Saisonkartenbesitzer bei der Verfolgung ihrer Rechtsansprüche unterstützen. Sollten die Liftbetreiber nicht einlenken, werden weitere rechtliche Schritte folgen.“

SERVICE: Weitere Informationen zur Anmeldung an der Sammelaktion „Kostenerstattung Skisaisonkarte 2019/20“ gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

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