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VKI: VW-Sammelklagen Verhandlung Dienstag, 13. April 2021 am HG Wien

Am Handelsgericht Wien (HG Wien) findet am Dienstag, den 13.04.2021, die nächste Verhandlung der beim dortigen Gericht anhängigen Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die VW AG statt.

Im Verfahren beim HG Wien wird vom VKI für rund 1.500 Betroffene ein Schaden von rund 9 Millionen Euro geltend gemacht. Der Schaden liegt nach Ansicht des VKI in einer Wertminderung von 20 Prozent des Kaufpreises, zudem wird eine Haftung für Folgeschäden geltend gemacht.

Nachdem die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte geklärt ist und der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) die Haftung von VW wegen Arglist rechtskräftig festgestellt hat, ist im Grunde nur die gerichtliche Bewertung der Schadenshöhe offen. Vorliegende Gerichtsgutachten belegen einen Schaden zwischen mindestens 10 bis 30 Prozent vom jeweiligen Ankaufswert.

„Das HG Wien wird voraussichtlich nochmals die Frage aufwerfen, ob VW zu einer Mediation bereit ist“, erläutert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Eine diesbezügliche Entscheidung konnte seitens VW seit Monaten noch nicht getroffen werden. „Dass VW angesichts der bisherigen Rechtsprechung weiter prozessiert und damit österreichischen Geschädigten – anders als deutschen Geschädigten, die bei der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben – eine Entschädigung verweigert, ist ohnehin skandalös“, so Thomas Hirmke weiter.

Das Verfahren beim HG Wien ist eine von 16 Klagen, die im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI bei Gericht vertreten. In Wien sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges im Sprengel des HG Wien erfolgte.

 

Termin und Ort der Gerichtsverhandlung:

Dienstag, 13. April 2021, 09:00 Uhr

Handelsgericht Wien
Marxergasse 1A
1030 Wien

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