Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria) geführt. Gegenstand des vom Oberlandesgericht (OLG) Wien rechtskräftig entschiedenen Verfahrens waren u. a. Klauseln zu diversen Entgelten, die vom Gericht als gesetzwidrig beurteilt wurden. In der Folge forderte der VKI die Rückzahlung von Entgelten und Spesen, die auf Grundlage der unzulässigen Klauseln erhoben worden waren, und konnte nunmehr nach konstruktiven Verhandlungen mit der Bank Austria eine außergerichtliche Einigung für die Konsument:innen erzielen. Der VKI unterstützt Betroffene bei der Rückforderung ihrer Ansprüche: Diese können sich bis 11. Februar 2024 unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren an den VKI wenden.
Insgesamt hatte das OLG Wien 17 Klauseln für unzulässig erklärt und aufgehoben. Die aufgrund der Unzulässigkeit der Klauseln an die Betroffenen zurückzuzahlenden Entgelte beinhalten unter anderem folgende Spesen und Gebühren:
- Entgelte für Sparbuchsperren
- Kraftloserklärungen von Sparbüchern
- Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses
- Mahnspesen im Kreditgeschäft
- ZMR-Abfrage
- Beauftragung eines Rechtsanwalts
- allg. Stundensätze im Kreditgeschäft und im Zahlungsverkehr
- Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen
- Kontoinformationen für Verbraucher:innen
- einzelne Belegkopien und Nacherstellung Originalauszug
- Evidenzgebühr bei Verlassenschaften
Die Höhe der Rückerstattungen hängt von Anzahl und Art der verrechneten Entgelte ab. Beispielsweise beträgt der ab 01.07.2023 verrechnete Preis für die Evidenzgebühr bei Verlassenschaften 122 Euro, für die Kraftloserklärung von Sparbüchern 183 Euro, für eine Sparbuchsperre 61 Euro oder für die Zahlungserinnerung bzw. erste Mahnung 36,50 Euro.
Potenziell betroffen sind alle Konsument:innen, die einen Verbraucherkredit, ein Konto oder ein Sparbuch bei der Bank Austria haben bzw. hatten und denen Entgelte und Spesen verrechnet wurden. Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren bis spätestens 11.02.2024 erforderlich. Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen von der Bank Austria an potenziell Betroffene versandt. Auch ehemalige Kund:innen können die Refundierung erhalten, ebenso wie Erb:innen, die von der Evidenzgebühr bei Verlassenschaften betroffen waren.
„Wir freuen uns, dass wir mit der Bank Austria eine konsumentenfreundliche Lösung finden konnten, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet”, kommentiert Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen des VKI, die Vereinbarung.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren.