Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Wien Energie Vertrieb (Wien Energie) haben sich im Streit um die im September 2022 erfolgte Umstellung des Tarifs „OPTIMA“ auf „OPTIMA Entspannt“ auf eine unbürokratische Lösung geeinigt: Kund:innen der Wien Energie, die von der Tarifumstellung vom 01.09.2022 betroffen waren, können eine „Energiekosten-Ausgleichszahlung“ anfordern. Für Haushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 2.000 kWh beträgt die Zahlung bis zu 75 Euro, bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 8.000 kWh sind es bis zu 200 Euro. Die Antragstellung ist ab sofort – bis spätestens 30.06.2024 – kostenlos auf der Webseite des VKI unter www.verbraucherrecht.at/wienenergie-aktion2024 möglich. Alle betroffenen aktiven Kund:innen werden in den nächsten Tagen noch gesondert von Wien Energie über die Möglichkeit zur Teilnahme informiert.
Die im September 2022 von Wien Energie durchgeführte Preiserhöhung im Tarif „OPTIMA“ und zugleich erfolgte Umstellung auf den Tarif „OPTIMA Entspannt“ führte zu einer Vielzahl an Beschwerden beim VKI. Hintergrund war, dass sich der Energiepreis von Strom und von Gas im bestehenden Tarif „OPTIMA“ per 01.09.2022 in etwa verdoppelte. Kund:innen in diesem Tarif wurden automatisch auf den Tarif „OPTIMA Entspannt“ umgestellt, wenn sie nicht widersprachen. Der Tarif „OPTIMA Entspannt“ war zwar günstiger als der Tarif „OPTIMA“ nach der Preisanpassung per 01.09.2022, jedoch teurer als der bisher angebotene Tarif „OPTIMA“. Jene Kund:innen, die der Tarifumstellung aktiv widersprachen, hatten die erhebliche Preiserhöhung im Tarif „OPTIMA“ zu tragen. Das beschriebene Vorgehen von Wien Energie war aus Sicht des VKI unzulässig. Der VKI ging daher im Oktober 2022 mittels Verbandsklage gegen den Energieanbieter vor. Wien Energie vertrat den Standpunkt, dass das beschriebene Vorgehen rechtlich zulässig und angesichts exponentiell gestiegener Beschaffungskosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Interesse der Versorgungssicherheit der Kund:innen alternativlos war.
Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassung haben der VKI und Wien Energie gemeinsam eine unbürokratische Lösung erarbeitet: Betroffene Kund:innen erhalten auf Antrag eine verbrauchsabhängige Energiekosten-Ausgleichszahlung: Kund:innen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.000 kWh Strom erhalten bis zu 75 Euro. Bei Erdgas sind es bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 8.000 kWh bis zu 200 Euro. Wurden sowohl Strom als auch Erdgas bezogen, erhalten Kund:innen dadurch in Summe bis zu 275 Euro.
Auch ehemalige Kund:innen der Wien Energie, die von der Tarifumstellung betroffen waren, können an der Aktion teilnehmen.
„Es freut uns sehr, dass wir uns nach intensiven Verhandlungen mit Wien Energie auf eine konsumentenfreundliche Lösung einigen konnten, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Mag. Stefan Schreiner, Leiter Abteilung Aktionen im VKI, die erzielte Vereinbarung.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit Wien Energie und zur Beantragung der Energiekosten-Ausgleichszahlung gibt es auf www.verbraucherrecht.at/wienenergie-aktion2024.