Im November lockt der Handel alljährlich mit Rabatt-Aktionen rund um Black Friday und Cyber Monday. Großzügige Preisnachlässe, Countdowns und begrenzte Stückzahlen verleiten dabei aber nicht selten zu ungeplanten Spontankäufen. Doch nicht immer erweisen sich diese Angebote als so vorteilhaft, wie sie auf den ersten Blick schienen. Elisabeth Barth, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) im Verein für Konsumenteninformation, gibt Tipps, was man bei der Schnäppchenjagd beachten sollte und was man tun kann, wenn man doch einmal zu schnell auf „Kaufen“ geklickt hat.
Nicht unter Druck setzen lassen: Aussagen wie „Angebot noch 5 Minuten gültig“ oder „Nur noch 3 Stück auf Lager“ erhöhen den Kaufdruck. „Von Countdowns und begrenzten Stückzahlen sollte man sich aber auf keinen Fall stressen lassen“, betont Barth. „Die Verknappung eines Angebots verleitet leicht zu Impulskäufen. Wer kann aber schon überprüfen, ob tatsächlich nur drei oder doch mehrere hundert Stück auf Lager liegen? Deshalb: Kühlen Kopf bewahren und sich am besten schon im Vorfeld überlegen, was man überhaupt braucht und was nicht.“
Preise vergleichen: Auch von großzügig scheinenden Rabatten sollte man sich nicht beeindrucken lassen. „Wir raten dazu, sich vor dem Kauf bei anderen Onlineshops oder Preisvergleichsportalen über den Preis des Produkts zu informieren“, so Barth. „Das kann sich unter Umständen mehr lohnen als das vermeintliche Sonderangebot an einem Aktionstag. Das gilt vor allem dann, wenn sich der angegebene Rabatt an der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers orientiert und nicht am aktuellen Marktpreis, der weit niedriger sein kann.“
Widerrufsrecht nutzen: Wer dennoch einmal zu schnell den „Kaufen“-Button geklickt hat, hat bei Onlinekäufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. „Manche Händler bieten von sich aus auch einen längeren Zeitraum an“, erläutert Barth. „Doch Achtung: Nicht jedes Produkt kann zurückgenommen werden. Für Konzerttickets, Flugtickets oder Produkte, die nach speziellen Kundenvorgaben gesondert angefertigt wurden, gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht.“
Achtung vor Fake-Shops: Nicht nur seriöse Anbieter werben rund um Black Friday und Cyber Monday mit günstigen Preisen und Rabatten, auch Fake-Shops nutzen diese, um auf „Kundenfang“ zu gehen. „Grundsätzlich ist eine gesunde Portion Skepsis ratsam: Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, sind höchstwahrscheinlich nur Schein“, warnt Barth. „Bei Onlineshops, die einem bisher unbekannt waren, ist es ratsam, Erfahrungsberichte zu recherchieren. Außerdem sollte man darauf achten, ob ein Impressum vorhanden ist und die dort genannten Adressdaten auf Google Maps zu finden sind. Indiz für einen Fake-Shop kann auch fehlerhaftes Deutsch sein, oder wenn als Zahlungsart nur Vorauskasse angeboten wird.“
Wer einem betrügerischen Onlineshop aufsitzt, hat – bis auf eine Betrugsanzeige bei der Polizei – meist keine Handhabe. „Im Schadensfall sollte man dennoch versuchen, den genutzten Zahlungsdienstleister zu kontaktieren und um Rückerstattung in Form eines Charge-Backs anzusuchen“, rät Barth abschließend.
SERVICE: Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf www.europakonsument.at/black-friday.