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VKI: Sammelaktion zur EVN-Preisanpassung läuft noch bis 31.07.2025

Betroffene Kund:innen haben noch drei Wochen Zeit, um eine Ausgleichszahlung zu beantragen

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Durch die Entscheidung des OLG ist nach Ansicht des VKI die Rechtsgrundlage für die im September 2022 erfolgte Preiserhöhung weggefallen. Der VKI konnte mit der EVN einen Vergleich erzielen, um die durch die Preisanpassung entstandenen Mehrkosten für Strom und Erdgas auszugleichen. Alle betroffenen Privatkund:innen erhalten auf Anforderung wahlweise eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift im Bonuspunkteprogramm der EVN. Für die Inanspruchnahme der Ausgleichszahlung ist eine Anmeldung bis spätestens 31.07.2025 unter www.vki.at/EVN2025 erforderlich.

Die EVN hat Informationsschreiben an mehr als 300.000 betroffene Haushaltskund:innen versendet. Auch ehemalige EVN-Kund:innen können sich anmelden und von der Vergleichslösung profitieren. Die Höhe der Ausgleichszahlung bzw. der Gutschrift ist abhängig vom individuellen Verbrauch. Folgende Tarife waren von der Preiserhöhung 2022 betroffen: Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.

„Die Sammelaktion und die von der EVN angebotene Ausgleichszahlung sind bislang von den betroffenen Kund:innen sehr gut angenommen worden, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Sammelaktion im VKI. „Bereits über 130.000 Kund:innen haben einen Antrag gestellt und eine Ausgleichszahlung oder Gutschrift im EVN Bonuspunkteprogramm erhalten. Betroffene Haushaltskund:innen mit einem durchschnittlichen Verbrauch  können – für Strom und Gas gesamt – mit einer Ausgleichszahlung bzw. Bonuspunkten im Gegenwert von mehreren hundert Euro rechnen.“

SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der EVN und zur Anforderung der Ausgleichszahlung bzw. der Bonuspunkte gibt es auf www.vki.at/EVN2025 oder www.evn.at/extrabonus.

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