„Exklusive hochqualitative Reproduktionen wertvoller Unikate.“ „Nutzen Sie die Chance, Ihre Sammlung zu vervollständigen.“ „Sie werden von einer Wertsteigerung profitieren.“ Mit diesen oder ähnlichen Phrasen machen „Handelsvertreter“ ihren Opfern den Kauf von angeblich wertvollen Büchern schmackhaft. Zur Zielscheibe werden dabei häufig ältere Personen, die nicht selten mehrere tausend Euros beim Kauf vergleichsweise wertloser Bücher verlieren. Vier bis fünf Betroffene pro Monat suchen allein beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) des Vereins für Konsumenteninformation Rat. Die Dunkelziffer der Geschädigten ist mit großer Sicherheit deutlich höher. Mag. Reinhold Schranz, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums, informiert, mit welchen Methoden Betrüger arbeiten und welche Möglichkeiten Betroffene haben.
Guten Ruf vortäuschen: Eine beliebte Vorgehensweise ist, sich für Vertreter eines renommierten Verlages wie Bertelsmann oder Brockhaus auszugeben. Deren Buchklubs zählten früher mehrere Millionen Mitglieder. Seit 2014 existieren diese jedoch nicht mehr. „Wir raten, sich auf keine Treffen einzulassen und ungebetene Werber wegzuschicken”, so Schranz. „Unterschreiben Sie an der Haustür niemals Verträge.”
Sammlung vervollständigen: Telefonisch wird angeboten, die bestehende Buchsammlung für einen lukrativen Weiterverkauf begutachten zu lassen. Bei Terminen vor Ort wird dann zwecks Wertsteigerung zum Kauf fehlender Exemplare geraten. Danach bleibt der erhoffte Weiterverkauf jedoch aus. Die Betroffenen bleiben auf den Kosten für die „ergänzten“ Buchausgaben sitzen. Schranz rät: „Nutzen Sie das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften. Oft informieren Verkaufsagenten Kund:innen nicht gesetzeskonform über dieses Widerrufsrecht. In diesem Fall verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate und es ist somit durchaus möglich, dass Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten können.“
Digitales Buchregister: Betroffene werden zur Unterzeichnung eines Vertrages aufgefordert, der die Bestandsaufnahme der Buchsammlung samt „Echtheitszertifikat“ sowie die Aufnahme in eine Online-Datenbank umfasst. Allein dafür werden Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro verrechnet. Zudem werden weitere Ankäufe mittels Teilzahlungsplan angeboten. „Hier gilt es, schnell zu sein“, so Schranz. „Wenn Betroffene binnen 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, muss das Unternehmen jede geleistete Zahlung zurückerstatten. Im Gegenzug sind zugekaufte Bücher und etwaige Plaketten zurückzusenden.“
Angeblich wertvolle Faksimile: Faksimile sind originalgetreue Nachbildungen historischer Werke (z.B. antike Bibeln, Atlanten oder Partituren). Unseriöse Verlage täuschen mit selbstgemachten Zertifikaten nicht vorhandene Wertigkeit vor. „Dem EVZ liegen Fälle vor, in denen Betroffene 10.000 Euro für Werke ausgegeben haben, die maximal wenige Euro wert sind“, schildert Schranz. „Bei völlig überhöhten Buchpreisen kann der gegenständliche Kaufvertrag wegen Irreführung, arglistiger Täuschung und Wucher angefochten werden.“
„Ein großes Problem bei Betrugsmaschen mit Büchern ist die Scham der Betroffenen“, so Schranz abschließend. „Diese verhindert unserer Erfahrung nach häufig, dass Betroffene rasch reagieren und sich rechtliche Unterstützung holen – etwa beim Europäischen Verbraucherzentrum. Doch gerade bei Haustürgeschäften ist rasches Handeln wichtig, in diesem Fall sind diese leicht rückgängig zu machen.“
SERVICE: Weitere Informationen und Hilfestellung gibt es auf www.europakonsument.at/buecher.