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VKI: Einigung mit Versicherungswirtschaft bezüglich Lebensversicherungen in Aussicht

Betroffene intransparenter Kostenklauseln bei kapitalbildenden Lebensversicherungen können sich noch bis 31.12.2025 zur Sammelaktion des VKI melden

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt seit Mai 2023 eine Sammelaktion in Zusammenhang mit intransparenten Kostenklauseln bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Nach Rechtsansicht des VKI sind verrechnete Kosten, die nicht wirksam vereinbart wurden, zurückzuerstatten. Aktuell werden aussichtsreiche Gespräche mit der Versicherungsbranche zu einer möglichen außergerichtlichen Lösung für die Teilnehmer:innen der Sammelaktion geführt. Sollte keine Einigung erzielt werden, prüft der VKI eine gerichtliche Durchsetzung. Eine Anmeldung zur Sammelaktion ist noch bis 31.12.2025 auf der Website des VKI www.vki.at/lebensversicherungen-reminder möglich.

Die Verrechnung von Kosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen bedarf einer Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung muss die Kostenbelastung für Kund:innen ausreichend klar und transparent darstellen. Nach Ansicht des VKI ist dies bei vielen Verträgen, die vor dem 01.01.2007 geschlossen wurden, unzureichend erfolgt. Die Versicherungswirtschaft vertritt hingegen die Rechtsansicht, dass Lebensversicherungsverträgen zwingende Regelungen nach versicherungsmathemathischen Grundsätzen zu Grunde liegen, die bei der Verrechnung von Kosten zur Anwendung kommen. 

Der VKI und die Versicherungswirtschaft befinden sich derzeit in aussichtsreichen Gesprächen für eine außergerichtliche Lösung der Kostenthematik. Sollte es im Rahmen der Gespräche wider Erwarten zu keiner Einigung kommen, wird der VKI eine gerichtliche Durchsetzung prüfen. Die Sammelaktion für betroffene Konsument:innen startete bereits 2023. Eine Anmeldung zur Sammelaktion ist noch bis zum 31. Dezember 2025 auf der Website des VKI unter www.vki.at/lebensversicherungen-reminder möglich.

SERVICE: Alle Informationen zur VKI-Sammelaktion zu Lebensversicherungen sind auf www.vki.at/lebensversicherungen-reminder abrufbar.

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