Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) – seit Herbst 2018 Sammelklagen. Auslöser waren die 2015 bekanntgewordenen Vorwürfe hinsichtlich der Motorsteuerungssoftware bei EA189-Dieselfahrzeugen. Der VKI war der Ansicht, dass die Betroffenen vor diesem Hintergrund zu viel für ihr Fahrzeug bezahlt hätten. Der langjährige Rechtsstreit konnte nun im außergerichtlichen Wege bereinigt und so eine unbürokratische Lösung für die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen erreicht werden. Im Rahmen der Einigung werden in Summe 23 Millionen Euro durch den VKI an die Teilnehmer:innen der Sammelklage ausbezahlt.
Der VKI vertritt, unterstützt durch den Prozessfinanzierer Omni Bridgeway, die Teilnehmer:innen der Sammelklagen – in 16 Verfahren an allen 16 Landesgerichten Österreichs. Grundlage dieser Verfahren sind die im Jahr 2015 bekanntgewordenen Vorwürfe hinsichtlich der Motorsteuerungssoftware bei Dieselfahrzeugen des Motortyps EA189.
Nach intensiven Verhandlungen konnte nun außergerichtlich eine Einigung für die VKI-Sammelklagen erzielt werden.
Die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen erhalten in Summe einen Betrag von 23 Millionen Euro. Die Abwicklung der Einigung übernimmt der VKI. Die betroffenen Teilnehmer:innen werden direkt vom VKI über das individuelle Ergebnis und die weitere Abwicklung informiert.
„Es freut uns ungemein, dass für die seit 2018 anhängigen Sammelklagen zur EA 189-Thematik Lösungen erzielt werden konnten und diese Verfahren nun positiv abgeschlossen sind“, kommentiert Mag. Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Aktionen im VKI, die erzielte Vereinbarung.
SERVICE: Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherrecht.at/VW-Sammelklagen2024.