Zum Inhalt
Etwa 280 Prozesse hat unsere Rechtsabteilung 2020 geführt. Wir haben unfaire Praktiken abgestellt und Millionen erstritten. Für Sie.
Etwa 280 Prozesse hat unsere Rechtsabteilung 2020 geführt. Wir haben unfaire Praktiken abgestellt und Millionen erstritten. Für Sie. Bild: Thodonal88/Shutterstock

Konsumentenrecht: 280 Verfahren, Millionen erkämpft

Recht muss Recht bleiben. Wir haben unfaire und illegale Praktiken abgestellt. Für Konsumenten, für Sie.

Unsere VKI-Rechtsabteilung hat viel zu tun - Klage um Klage, Urteil um Urteil.

  • 2019 führten wir 287 Verfahren, 90 Prozent waren erfolgreich
  • 2018: 292 laufende Prozesse, mit 90 Prozent Erfolgsquote
  • 2017: 305 Verfahren, 90 Prozent Erfolgsquote und 500 Millionen Euro für Konsumenten erstritten
  • 2016: 290 Prozesse, 80 Prozent erfolgreich, 30 Millionen Euro erstritten

Wenn es darum geht, Konsumenten gesetzwidrig Geld aus der Tasche zu ziehen oder ihnen zustehende Leistungen vorzuenthalten sind manche Unternehmen erfinderisch. Hier eine Leistungsschau des Jahres 2020:

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung

Mag. Thomas Hirmke: VW, Lebensversicherer und die Energieanbieter waren 2020 eindeutig unsere Schwerpunkte.
Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung: "VW, Lebensversicherer und die Energieanbieter waren 2020 eindeutig unsere Schwerpunkte." Bild: VKI

"VW, Lebensversicherer und die Energieanbieter waren 2020 eindeutig unsere Schwerpunkte. Die Verzögerungstaktik des VW-Konzerns halte ich für skandalös, aber wir werden da nicht lockerlassen. Über die Erfolge gegen die Energieanbieter freuen wir uns hingegen sehr. Wenn es für Hunderttausende Leute Geld zurück gibt, ist das auch für uns eine tolle Sache.“

Ö-Ticket: Extragebühren

Eine Praxis im Zusammenhang mit der Personalisierung von Konzertkarten ist Gegen­stand eines Verfahrens, das wir gegen Ö-Ticket führen. Für bestimmte Konzerte werden die Eintritts­karten von Ö-Ticket mit dem Namen des Käufers personalisiert, auch wenn dieser mehrere Karten auf einmal erwirbt. Besuchern wird nur gemeinsam mit dem auf dem Ticket aufgedruckten Käufer Einlass gewährt. Eine Änderung der Personalisierung ist auch beim Kauf mehrerer Karten nur für den gesamten Auftrag möglich und Ö-Ticket verlangt dafür eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Karte (!). „Unzulässig“, so das Handelsgericht Wien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

DEGIRO: 50 Klauseln, rekordverdächtig!

Das ist rekordverdächtig! Gleich 50 Klauseln des Web-Traders hat das OLG (Oberlan­desgericht) Wien für unzulässig erklärt. Das Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden hatte sich u.a. vorbehalten, Beschwerden in deutscher Sprache nicht zu behandeln, obwohl es eine deutsch­sprachige Website betreibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Österreichisches Münzkontor: Sammler-Service

Das aggressive Sammler-Service des Münz-und Medaillenanbieters HMK V AG ist unseren Leserinnen und Lesern wohlbekannt. Wir haben das Unter­nehmen wegen irreführender Werbung und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht geklagt. Der OGH (Oberste Gerichtshof) stufte den Sammler-Service als „aggressiv“ und „unlauter“ ein. Im Rahmen des Verfahrens entschied der OGH in Teilbereichen aber ebenso zu Gunsten der HMK V AG. Die Frage der Entschädigung betroffener Konsumenten blieb durch das Urteil offen. Trotz der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte zu den sich aus der OGH-Entscheidung ergebenden Rechtsfolgen für die Kunden konnten wir einen sinnvollen Vergleich erreichen. Alle Konsumen­ten, die Münzen und Medaillen bis 30.03.2020 gekauft und dann bei uns Beschwerde einge­reicht haben, werden entschädigt. Für viele vorwiegend ältere Betroffene ist dieser Vergleich ein vernünftiger Weg, der ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung erspart.

Babywalz: Anprobieren erlaubt

"Online gekaufte Waren dürfen in angemessener Form ausprobiert werden.“ Das ist die Essenz eines rechtskräftigen Urteils, das wir vor dem Bezirksgericht Bregenz erwirken konn­ten. Anlassfall war die Weigerung des Versandhauses, einem Kunden nach Rückgabe eines einmal probierten Autokindersitzes den Kaufpreis zu erstatten.

Wiener Städtische Versicherung AG

Wenn im Bestattungskostenvorsorge-Produkt die Inanspruchnahme eines bestimmten Bestattungsunternehmens vorgesehen ist und dieses vom Versicherungsnehmer nicht geändert werden kann, ist dies unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Laudamotion: Check-in am Flughafen

Für den Check-in am Flughafen verrechnete Laudamotion 55 Euro extra – ohne die Kunden vorab darauf hinzuweisen. Mit unserer Hilfe bekamen Betroffene ihr Geld zurück.

MEHR ZUM THEMA

Dieser Artikel ist eine stark gekürzte Kurzfassung. Lesen Sie mehr auf konsument.at.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Zum Seitenanfang