Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Mitte Februar im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelaktion gestartet, welche Kundinnen und Kunden von Universal Versand GmbH helfen soll, unzulässig in Rechnung gestellte Zinsen bei Teilzahlungsvereinbarungen zurückzubekommen. Der VKI hat die Anmeldefrist zur Aktion nun verlängert: Betroffene können sich daher noch bis inklusive 31.07.2022 unter www.verbraucherrecht.at/universalversand zur Sammelaktion anmelden.
Universal Versand hatte in der Vergangenheit Kunden, die einen Kauf mit Teilzahlungen vereinbart hatten, Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen pro Monat verrechnet (entspricht 19,8 Prozent pro Jahr). Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergab dies einen effektiven Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr. Die von Universal Versand verwendeten Klauseln zu Teilzahlungsvereinbarungen entsprachen allerdings nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dies stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem vom VKI und dem Sozialministerium angestrengten Verfahren klar. Folglich darf Universal Versand bei Teilzahlungskaufverträgen nur noch die gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent verrechnen. Zudem muss die Zinsdifferenz an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten rückerstattet werden.
Potenziell betroffen sind all jene Konsumentinnen und Konsumenten, die Verträge mit Teilzahlungen auf Basis der gesetzwidrigen Klauseln vereinbart hatten. Die kostenlose Sammelaktion umfasst sowohl beendete Abzahlungskäufe als auch aufrechte Verträge mit Teilzahlungsvereinbarungen. Universal Versand darf sich nicht mehr auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und hat bei Ratenzahlungsverträgen entsprechende Kompensationen zu leisten. Davon betroffen sind jedenfalls vereinbarte Teilzahlungsverträge bis Oktober 2020. Der Rückerstattungsanspruch hängt von der Höhe des zu bezahlenden Kaufpreises sowie der Laufzeit der Teilzahlungsvereinbarung ab. Beispielsweise würden Betroffene bei einem Abzahlungskauf von 1.000 Euro, mit einer Teilzahlungsvereinbarung von 3 Jahren, rund 260 Euro an Zinsen rückerstattet bekommen.
„Bis dato haben wir rund 360 Anmeldungen erhalten“, informiert Stefan Schreiner, zuständiger Jurist im VKI. „Da wir aber davon ausgehen, dass weit mehr Konsumentinnen und Konsumenten von dieser gesetzwidrigen Praxis betroffen waren, wollten wir diesen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Sammelaktion noch etwas länger offenhalten. Denn in Zeiten stark steigender Preise zählt oft jeder Cent.“
SERVICE: Betroffene können sich noch bis 31. Juli 2022 unter www.verbraucherrecht.at/universalversand kostenlos zur Sammelaktion anmelden.