Die Ausstellung einer VKI-Plakette ist nur für Produkte/Leistungen möglich, die im Gesamturteil ein „sehr gut“ bzw. „gut“ erhalten haben. Des Weiteren ist ein unterzeichneter Lizenzvertrag (siehe allgemeine Lizenzvertragsbestimmungen) sowie die Einhaltung der Richtlinien zur Werbung mit Testurteilen Voraussetzung für die Nutzung einer Plakette.
Für die Nutzung der VKI-Plakette fällt ein Nutzungsentgelt an. Die Höhe des Nutzungsentgeltes ist einerseits abhängig von der Anzahl der zum Einsatz kommenden Werbekanäle, andererseits von der Größe des Unternehmens. KMUs erhalten einen Rabatt, sofern diese innerhalb einer Woche eine Bestätigung übermitteln (Kriterien: Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro). Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
Die Gültigkeitsdauer der Plakette ist auf ein Jahr begrenzt. Als Stichtag für den Beginn dieser Frist gilt der Erstverkaufstag jener VKI-KONSUMENT-Ausgabe, in welcher der Test / die Untersuchung publiziert wurde. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich möglich und liegt im Ermessen des Vereins für Konsumenteninformation. Die Dauer der möglichen Verlängerung ist von Plakette zu Plakette unterschiedlich.
Sofern die Ausstellung der VKI-Plakette im konkreten Fall möglich ist, senden wir Ihnen den entsprechenden Lizenzvertrag per E-Mail zu. Sobald wir den unterschriebenen Lizenzvertrag von Ihnen erhalten haben (infoservice@vki.at), senden wir Ihnen Ihre Plakette als PNG-(Bilddatei) und EPS-Datei (druckfähige Vektordatei) per E-Mail zu.
Bei Fragen zur Ausstellung bzw. Nutzung der Plaketten des VKI erreichen Sie uns per E-Mail über infoservice@vki.at.
Datenschutz
Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) zum Zweck der Bereitstellung der VKI-Plakette verarbeitet. Genauere Informationen finden Sie hier: Datenschutzerklärung