Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt in 14 Sammelklagen insgesamt 206 Betroffene, die vor dem 01.01.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung gegenüber der Scottish Widows Limited (vormals Clerical Medical Investment Group Limited) erklärt hatten. Das Prozesskostenrisiko für die 14 Verfahren hat die OMNI BRIDGEWAY übernommen. Nach intensiven Verhandlungen konnten die Parteien einen Vergleich erzielen. Danach erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Forderungen zum Teil ersetzt.
Vor rund eineinhalb Jahren hatte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums 14 Sammelklagen gegen die Scottish Widows Limited (vormals Clerical Medical Investment Group Limited) im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen eingebracht. Die OMNI BIRIDGEWAY (vormals Roland ProzessFinanz AG) aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko für alle 14 Klagen übernommen. Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht den Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Der VKI ist der Auffassung, dass der Spätrücktritt der betroffenen Kunden zulässig war und den Konsumentinnen und Konsumenten im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Die Scottish Widows Limited ist der Ansicht, dass die überwiegenden Ansprüche unbegründet sind. Trotz dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich der Rücktrittsbelehrungen konnte nun eine vergleichsweise Lösung im Sinne der beiden Parteien erzielt werden.
Der VKI und die Scottish Widows Limited begrüßen die Einigung. „Diese Vergleichslösung vermeidet langwierige und aufwendige Verfahren und bringt eine zeitnahe Lösung. Die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten einen Teil der Forderung zurück", erklärt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI.