Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt, welche in einer sinngleichen Fassung auch von der VERBUND AG (VERBUND) verwendet worden war. Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzuzahlen. Der VKI konnte nunmehr mit VERBUND eine vergleichsweise Lösung für Konsumentinnen und Konsumenten erzielen. Demnach erhalten alle Betroffenen für die Preiserhöhungen vom 1.4.2019, 1.6.2019 und 1.9.2019 Geld zurück.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VERBUND AG (VERBUND) befand sich bis Mai 2020 eine Preisänderungsklausel, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt. Da die Begründung des OGH für die Gesetzwidrigkeit der EVN-Klausel analog auf die von VERBUND verwendete Klausel anwendbar ist, forderte der VKI auch hier eine Refundierung ein. Infrage standen dabei die im Zeitraum April bis September 2019 durchgeführten Preiserhöhungen betreffend Strom und Gas.
Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen VKI und VERBUND konnte eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden erzielt werden. Demnach erhalten alle von diesen Preiserhöhungen betroffenen Kunden für den Zeitraum der Preiserhöhung bis 30.6.2020 abhängig vom Verbrauch eine Gutschrift auf ihrem Bankkonto. Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2019 und 2020.
Für die Überweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund bis spätestens 30.9.2021 erforderlich. Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen von VERBUND an bestehende Kunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können die vorgesehene Refundierung erhalten – per Anmeldung beim VKI.
„Wir haben mit VERBUND eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, die Vereinbarung.
Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von rund 82 Euro bei Strom und 52 Euro bei Gas rechnen.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit VERBUND und zur Anmeldung einer Auszahlung gibt es auf www.verbraucherrecht.at.