Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt, welche auch von der Energie Steiermark Kunden GmbH (Energie Steiermark) verwendet worden war. Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzuzahlen. Der VKI konnte nunmehr mit der Energie Steiermark eine vergleichsweise Lösung für Konsumentinnen und Konsumenten erzielen. Demnach erhalten alle Betroffenen für die Preiserhöhung vom 01.01.2019 Geld zurück.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Steiermark Kunden GmbH (Energie Steiermark) befand sich bis Anfang 2020 eine Preisänderungsklausel, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt. Da die Begründung des OGH für die Gesetzwidrigkeit der EVN-Klausel analog auf die von der Energie Steiermark verwendete Klausel anwendbar ist, forderte der VKI auch hier eine Refundierung ein. Infrage stand dabei die letzte Preiserhöhung vom 01.01.2019 betreffend Strom.
Nach konstruktiven Verhandlungen konnte der VKI eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden erzielen: Demnach erhalten betroffene Kunden bei den Tarifen „E-Privat Plus“, „E-Privat Kombi“, „E-Privat Vario“, „E-Privat Vario Eco“, „E-Privat Vario Sommerschwachlast“ und „E-Privat Vario Landwirtschaft“ für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.08.2020 abhängig vom Verbrauch eine Gutschrift auf ihrem Bankkonto oder ihrer nächsten Rechnung. Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019.
Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/energie-steiermark bis spätestens 18.07.2021 erforderlich. Entsprechende Informationen für die individuelle Rückerstattung werden ab 03.05.2021 von der Energie Steiermark an bestehende Kunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können die vorgesehene Refundierung erhalten – per Anmeldung beim VKI.
„Wir haben mit der Energie Steiermark eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, die Vereinbarung.
Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von rund 42 Euro rechnen.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der Energie Steiermark und zur Anmeldung einer Auszahlung gibt es auf www.verbraucherrecht.at.