Mit dem heute verkündeten Urteil bestätigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Käufer:innen einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn bei ihrem Fahrzeug ein unzulässiges „Thermofenster“ verbaut ist. Bereits im Juli 2022 hatte der EuGH im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal klargestellt, dass ein „Thermofenster“ nur unter Ausnahmesituationen und somit unwahrscheinlichen Rahmenbedingungen überhaupt zulässig sein kann. Damit ist einerseits der Weg freigemacht, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) auch in Österreich klarstellende Urteile zur Haftung von VW treffen kann. Andererseits droht damit allen Herstellern, die unzulässige Thermofenster verbaut haben, eine neue Klagewelle.
Der EuGH führt aus, dass die EU-Vorschriften zur Typengenehmigung die Interessen des einzelnen Käufers gegenüber dem Hersteller schützen, wenn das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Ein Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung, die dazu führt, dass die Abgasrückführung und somit im Ergebnis die Abgasreinigung nur dann voll wirksam ist, wenn die Außentemperatur nicht unter eine gewisse Temperatur sinkt. Die Mitgliedstaaten müssen daher vorsehen, dass der Käufer eines solchen Fahrzeuges gegen den Hersteller Anspruch auf Schadenersatz hat. Der Schadenersatz muss in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Schaden stehen.
Dass ein Thermofenster grundsätzlich unzulässig ist und die Bedingungen, unter denen es ausnahmsweise allenfalls doch eingesetzt werden darf, äußerst eng auszulegen sind, hatte der EuGH schon in seiner Entscheidung vom 14.07.2022 zu C‑145/20 klargestellt. Der EuGH hatte damals ausgeführt, dass im EU-Unionsgebiet Umgebungstemperaturen von weniger als 15 Grad üblich sind und die Grenzwerte auch bei Temperaturen deutlich unter 15 Grad einzuhalten sind. Nur dann, wenn dadurch schwerwiegende unmittelbare Risken für eine Beschädigung des Motors oder für einen Unfall vermieden werden sollen, könnten die Dinge anders zu beurteilen sein.
„Das Urteil bringt damit neue Probleme für VW in den 16 Sammelklagen des VKI. Denn nunmehr ergeben sich schon aus dem Thermofenster (weitere) Schadenersatzansprüche und dafür reicht auch Fahrlässigkeit“, erläutert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Außerdem ist durch die heutige Entscheidung der Weg für eine Klarstellung durch den OGH zur Haftung von VW freigemacht.“ Der OGH hatte zuletzt bei seinem Urteil vom Februar 2023 angekündigt, das heutige Urteil abwarten wollen, bevor er eine Klarstellung zur Haftung von VW für den Dieselskandal vornimmt.
„Das Urteil ist außerdem auch Grundlage für Schadenersatzansprüche gegen alle Hersteller, die unzulässige Thermofenster eingebaut haben“, ergänzt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Thermofenster wurden neben VW auch von Herstellern anderer Marken verbaut. Das wird zu einer neuen Klagewelle gegen verschiedene Hersteller führen.