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VKI: Exekutionsstrafe in Höhe von 77.500 Euro für Dr Smile

Erfolgreicher Exekutionsantrag des VKI wegen zahlreicher Verstöße gegen einen gerichtlichen Vergleich

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Urban Technology GmbH, die unter der Marke „Dr Smile“ auftritt, wegen mangelnder Preistransparenz in der Werbung geklagt. Es kam damals zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich. In der Folge verstieß Dr Smile nach Ansicht des VKI 155-mal gegen diesen Vergleich, weshalb der VKI einen Exekutionsantrag einbrachte. Das Bezirksgericht (BG) Donaustadt verhängte eine Strafe in Höhe von 77.500 Euro. Der Exekutionsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Das deutsche Unternehmen bietet unter dem Namen „Dr Smile“ Zahnkorrekturen durch „Retrainer-Schienen“ an. Im Herbst 2020 klagte der VKI Dr Smile, weil das Unternehmen Ratenzahlungsmodelle für Zahnbehandlungen blickfangartig mit einer monatlichen Rate, konkret 33 Euro pro Monat, beworben hatte, ohne klar und auffallend die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen – wie etwa den Zinssatz und den zu zahlenden Gesamtbetrag – zu nennen. Im Frühjahr 2021 kam es zu einem rechtskräftigen, gerichtlichen Vergleich, in dem sich das Unternehmern zur Unterlassung dieser Geschäftspraktik verpflichtete.

Der VKI konnte für die Zeit von April bis August 2022 insgesamt 155 Verstöße gegen diesen Vergleich belegen; der Großteil erfolgte durch Werbungen im TV. In den TV-Spots wurde groß mit „ab 33 € mtl*“ geworben. Für nur 2 Sekunden war dagegen ein Sternchenhinweis in wesentlich kleinerer Schrift mit dem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 10,28 Prozent und einem Gesamtpreis von 2.376 Euro eingeblendet. Akustisch war nur die monatliche Rate zu hören; einen Hinweis mit weiteren Informationen gab es nicht.

Daraufhin brachte der VKI einen Exekutionsantrag ein. Das BG Donaustadt verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 77.500 Euro. Es begründete die Höhe der Strafe mit der Anzahl der Verstöße und führte aus, dass ein hartnäckiges Zuwiderhandeln des Unternehmens vorliege.

„Die österreichische Exekutionsordnung sieht eine Höchststrafe von 100.000 Euro je Exekutionsantrag vor. Es ist erfreulich, dass das Gericht hier eine recht hohe Strafe verhängt hat. Das Unternehmen hat Rekurs gegen den Beschluss eingelegt. Wir hoffen aber, dass die nächste Instanz die Strafhöhe bestätigt, damit die Strafe auch eine entsprechende abschreckende Wirkung entfalten kann“, erläutert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

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