Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war vor rund einem Jahr mit massiven Beschwerden befasst, da viele Kundinnen und Kunden der Maxenergy Austria Handels GmbH (Maxenergy) nach Ablauf einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit Kündigungsschreiben erhielten – und das, obwohl ihnen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen worden war. Der VKI brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage vor dem Bezirksgericht (BG) Haag ein und bekam nunmehr Recht. Der VKI fordert vor diesem Hintergrund erneut, dass alle Betroffenen schnell und unbürokratisch entschädigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Winter 2020/2021 waren viele Konsumentinnen und Konsumenten im Zuge der VKI-Aktion Energiekosten-Stop zum Energieversorger Maxenergy gewechselt. Mit dem Wechsel war damals ein Vertrag mit einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit und einer 18-monatigen Preisgarantie abgeschlossen worden. Obwohl seit Vertragsschluss noch keine 18 Monate vergangen waren und somit die Preisgarantie noch aufrecht war, sprach Maxenergy ab Oktober 2021 Kündigungen aus.
Damit habe der Anbieter die Preisgarantie nicht eingehalten, wie das BG Haag jetzt urteilt. Das Gericht folgt der Ansicht des VKI, dass die zugesagte Preisgarantie von 18 Monaten hinsichtlich des 12 Monate übersteigenden Zeitraumes jede Bedeutung verlieren würde, wenn dem Unternehmer eine Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten zukommt. Daraus schließt das Gericht, dass Maxenergy eine Kündigung erst nach 18 Monaten aussprechen hätte dürfen.
Aufgrund der schon nach 12 Monaten erfolgten Kündigung stehe dem in diesem Musterverfahren betroffenen Konsumenten Schadenersatz in Höhe der Mehrkosten für den Zeitraum von 6 Monaten zu. Zuvor hat bereits das BG Dornbirn in diesem Sinne entschieden. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Obwohl der VKI bereits zum Zeitpunkt der Kündigungen auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht hat, hielt Maxenergy an den Kündigungen fest. Auch die Forderung nach Schadenersatzzahlungen hat Maxenergy bisher abgelehnt.
„Maxenergy sollte angesichts eines weiteren Urteils zugunsten der Betroffenen endlich einsehen, dass die Vertragskündigungen ohne rechtliche Grundlage erfolgt sind und daher Schadenersatz zu bezahlen ist“, erneuert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, die Forderung nach Entschädigung. „Wir werden uns gestärkt durch dieses Urteil weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Betroffenen entschädigt werden.“
SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf https://verbraucherrecht.at/Maxenergy102022.