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VKI: Mogelpackung bei Gourmet Thunfisch Vier Diamanten

VKI klagte wegen Irreführung – Unternehmen gab Unterlassungserklärung ab

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verzeichnet einen weiteren Erfolg im Kampf gegen Mogelpackungen. Im Auftrag des Sozialministeriums hatte der VKI die niederländische Princes Foods B.V. geklagt, die unter der Marke „Vier Diamanten“ das Produkt „Gourmet Thunfisch mit Sesamkruste“ vertreibt. Das Unternehmen zeigte sich einsichtig. Das Verfahren endete mit einem rechtskräftigen Unterlassungsvergleich.

Mogelpackungen, also Produkte, bei denen die Füllmenge erheblich geringer ist, als es die deutlich größere Außenverpackung suggeriert, sind ein Dauerärgernis bei Konsument:innen. Mangels genauer gesetzlicher Regelungen ist es Sache der Gerichte zu beurteilen, ob im Einzelfall eine wettbewerbswidrige Mogelpackung vorliegt oder nicht.

Der VKI geht schon seit Längerem immer wieder gegen unterschiedliche Varianten der Unterverpackung gerichtlich vor, aktuell gegen das Tiefkühlprodukt „Gourmet Thunfisch mit Sesamkruste“ der bekannten Thunfischmarke „Vier Diamanten“: Befüllt war die Verpackung mit zwei Thunfischstäbchen, die nebeneinandergelegt nicht einmal die Hälfte der Verpackung ausfüllten. Dabei waren die Sticks in einem zwei Fächer bildenden Innenkarton fixiert, sodass diese drastische Form der Minderbefüllung für Verbraucher:innen nicht einmal durch Schütteln oder Tasten erkennbar gewesen wäre. Nach der Klagseinbringung lenkte das Unternehmen ein und akzeptierte das vom VKI geforderte Unterlassungsbegehren.

„Mogelpackungen sind ein Dauerbrenner beim VKI. Wir erfahren davon durch Beschwerden von Konsument:innen oder gezielte Untersuchungen unserer Lebensmittelabteilung. Meist veröffentlichen wir diese Fälle in unserem Lebensmittel-Check, einige klagen wir gerichtlich“, erläutert Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI, und ergänzt: „Mogelpackungen dürfen sich für Unternehmen nicht lohnen. Wir werden Mogelpackungen daher auch künftig mit Beharrlichkeit verfolgen.“

SERVICE: Mehr dazu auf www.verbraucherrecht.at/VierDiamanten072023.

LEBENSMITTEL-CHECK: Lebensmittel, die durch Aufmachung, Kennzeichnung oder Werbung den Ärger von Konsument:innen erwecken, können dem VKI unter www.konsument.at/lebensmittel-check gemeldet werden.

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