Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte – im Auftrag des Sozialministerium – erfolgreich eine Klage gegen die easybank (nunmehr BAWAG P.S.K.) geführt. Gegenstand des vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig entschiedenen Urteils waren u. a. Klauseln zu diversen Entgelten, die der OGH für gesetzwidrig erklärte. Laut Rechtsansicht des VKI sind die Entgelte zurückzuerstatten. Der VKI konnte nunmehr mit der BAWAG P.S.K. eine außergerichtliche Einigung für Konsumentinnen und Konsumenten erzielen. Betroffene können sich mit Rückforderungsansprüchen an den VKI wenden.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der easybank befanden sich u.a. Klauseln zur Verrechnung von verschiedenen Entgelten bei der Co-branded MasterCard. Der VKI brachte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage ein, weil die Entgeltregelungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.
Der OGH bestätigte die Rechtsansicht des VKI und hob die Klauseln auf. Da die Entgeltzahlungen auf Basis unzulässiger Klauseln erfolgten, forderte der VKI eine Refundierung ein. Nach längeren Verhandlungen konnte der VKI eine Lösung für Kunden der BAWAG P.S.K. und easybank erzielen. Die BAWAG wird folgende Entgelte rückerstatten, die seit 01.07.2016 verrechnet wurden:
- Entgelt für Rechtsfallbearbeitung: 100 Euro
- Abrechnungsentgelt Todesfall: 150 Euro
- Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte: 8,12 Euro
- Manipulationsentgelt für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen, die nicht in Euro oder außerhalb der EU erfolgt sind (soweit dieses bis 30.06.2020 verrechnet wurde).
Darüber hinaus erhalten Kunden, die eine Co-branded ÖAMTC MasterCard (Stand 01.01.2016 und später) abgeschlossen haben, eine pauschale Abgeltung von 40 Euro für das Karten- und das Barauszahlungsentgelt sowie eine Refundierung der verrechneten Mahngebühren, soweit diese seit 01.07.2016 verrechnet wurden.
Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at erforderlich. Potenziell betroffen sind alle Konsumentinnen und Konsumenten, die ein Konto (Giro- und Onlinekonto), einen Depotvertrag oder einen Verbraucherkredit abgeschlossen bzw. eine Kreditkarte bei der BAWAG P.S.K. (oder easybank) erworben haben. Auch ehemalige Kunden, die von den genannten Entgeltzahlungen betroffen waren sowie Erben, die das Abrechnungsentgelt Todesfall bezahlt haben, können sich anmelden. Die Teilnahme an der VKI-Sammelaktion ist bis 31.07.2022 möglich.
„Wir haben mit der BAWAG eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die eine einfache Refundierung betroffener Entgelte ermöglicht“, erklärt die Leiterin der Abteilung Sammelaktionen des VKI, Mag. Ulrike Wolf.
SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der BAWAG P.S.K. und zur Anmeldung von Entgeltrückzahlungen gibt es auf www.verbraucherrecht.at.