Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Zusammenhang mit der gesetzlich angeordneten Kreditstundung (Kreditmoratorium) ein Gerichtsverfahren geführt, um abzuklären, ob Banken während des Stundungszeitraumes Sollzinsen verrechnen dürfen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) Anfang 2022 im Sinn der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten entschieden hatte, konnte der VKI nun mit der Santander Consumer Bank GmbH (Santander) eine Einigung erzielen. Demnach werden die verrechneten Sollzinsen refundiert. Der VKI startet dazu unter www.verbraucherrecht.at/santander eine Sammelaktion, zu der sich Betroffene bis 31.12.2022 anmelden können.
Im „2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz“ hatte der Gesetzgeber für den Zeitraum von 01.04.2020 bis 31.01.2021 ein Stundungsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten vorgesehen, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie ihre laufenden Kredite nicht mehr bedienen konnten. Ob während der Dauer der Stundung die vertraglichen Zinsen weiterlaufen, war im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Die meisten Bankinstitute, darunter auch die Santander verrechneten ihren Kunden im gesetzlichen Stundungszeitraum jedenfalls weiterhin Sollzinsen.
Der VKI brachte zu dieser Frage – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Unterlassungsklage gegen ein anderes österreichisches Bankinstitut ein und erzielte Anfang 2022 eine höchstgerichtliche Grundsatzentscheidung zu Gunsten der Konsumenten. Laut Entscheidung des OGH (3 Ob 189/21x) ist eine Weiterverrechnung der Sollzinsen im gesetzlichen Stundungszeitraum nicht zulässig.
Dieses Urteil des OGH wirkt sich auf sämtliche gesetzliche Kreditstundungen aus. Die Entscheidung ist für alle Kredite von Konsumentinnen und Konsumenten relevant, die im Zeitraum 01.04.2020 bis 31.01.2021 gemäß § 2 Absatz 1 des „2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz“ (Kreditmoratorium) gesetzlich gestundet wurden und bei denen keine vom Gesetz abweichende Zahlungserleichterung einvernehmlich vereinbart war. (Beispielsweise eine freiwillige Verlängerung der Stundung über den 31.01.2021 hinaus oder Verringerung der Rate und Verlängerung der Kreditlaufzeit.)
Nach konstruktiven Verhandlungen mit der Santander konnte der VKI jetzt eine außergerichtliche Lösung für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten erzielen. Die Santander wird den Kunden mit pandemiebedingten Einkommensverlusten, die im Stundungszeitraum (01.04.2020 - 31.01.2021) zu Unrecht verrechneten Sollzinsen bei Kreditverträgen oder Leasingverträgen rückerstatten. Von dieser Regelung sind auch jene Fälle erfasst, bei denen die Bank eine vom Gesetz nachteilig abweichende vertragliche Vereinbarung mit ihren Kunden getroffen hat. Für die Rückerstattung mittels Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/santander erforderlich. Eine Teilnahme an der VKI-Aktion ist bis 31.12.2022 möglich.
Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen von Santander an bestehende Kunden versandt. Teilnehmen können auch betroffene Konsumentinnen und Konsumenten, die ihren Kredit (bzw. Leasingraten) bereits zurückbezahlt haben.
„Es ist erfreulich, dass wir mit Santander eine gute Lösung für die betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten erzielt haben“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Wir fordern die anderen Bankinstitute auf, dem Beispiel von Santander zu folgen und die zu viel verrechneten Zinsen an die Kunden zurückzahlen.“
SERVICE: Weitere Informationen zur Anmeldung an der Sammelaktion „Santander – Rückerstattung Sollzinsen bei Corona bedingter Kreditstundung“ gibt es auf www.verbraucherrecht.at/santander.