Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen das Versandhandelsunternehmen Universal Versand GmbH (Universal Versand) gewonnen. Gegenstand des Verfahrens waren u.a. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Zinseszinsen in Teilzahlungsvereinbarungen. Auf Basis der betroffenen Klauseln hatte Universal Versand Kunden, die einen Kauf mit Teilzahlungen vereinbart hatten, Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen pro Monat verrechnet (entspricht 19,8 Prozent pro Jahr). Einschließlich der anfallenden Zinseszinsen ergibt dies einen effektiven Zinssatz von 21,7 Prozent pro Jahr.
Mit der Regelung sollte eine monatliche Verrechnung von Zinseszinsen bewirkt werden, die für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar war, kritisiert der VKI, der diese Vorgehensweise als unzulässig erachtet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klauseln für unzulässig. Dies hat zur Folge, dass Universal Versand bei Teilzahlungskaufverträgen nur die gesetzlichen Zinsen von 4 Prozent verlangen darf und die Zinsdifferenz an betroffene Konsumentinnen und Konsumenten rückerstatten muss. Der VKI organisiert deshalb eine Sammelaktion für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten. Für die kostenlose Unterstützung des VKI ist eine Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/universalversand bis spätestens 30. April 2022 erforderlich.
„Die von Universal Versand verwendeten Klauseln zu Teilzahlungsvereinbarungen entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben”, erklärt Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen des VKI. „Konsumentinnen und Konsumenten, die von dieser unzulässigen Vorgehensweise seitens Universal Versand betroffen waren bzw. sind, haben daher einen klaren Anspruch auf Entschädigung.”
Der VKI wird für Kunden von Universal Versand die unzulässig in Rechnung gestellten Teilzahlungskosten (Zinsen) zurückfordern. Potenziell betroffen sind all jene Konsumentinnen und Konsumenten, die Verträge mit Teilzahlungen auf Basis der gesetzwidrigen Klauseln vereinbart hatten. Die kostenlose Sammelaktion umfasst sowohl beendete Abzahlungskäufe als auch aufrechte Verträge mit Teilzahlungsvereinbarungen. Die Universal Versand darf sich nicht auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen und hat bei Ratenzahlungsverträgen entsprechende Kompensationen zu leisten. Davon betroffen sind jedenfalls vereinbarte Teilzahlungsverträge bis Oktober 2020. Der Rückerstattungsanspruch hängt von der Höhe des zu bezahlenden Kaufpreises sowie der Laufzeit der Teilzahlungsvereinbarung ab. Beispielsweise würden Betroffene bei einem Abzahlungskauf von 1.000 Euro, mit einer Teilzahlungsvereinbarung von 3 Jahren, rund 260 Euro an Zinsen rückerstattet bekommen.
„Es ist nicht einzusehen, dass Universal Versand die zu Unrecht bezahlten Zinsen einbehält“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Sollte Universal Versand nicht zur Entschädigung der Betroffenen bereit sein, werden weitere rechtliche Schritte folgen.“
SERVICE: Konsumentinnen und Konsumenten können sich unter www.verbraucherrecht.at/universalversand für die Sammelaktion anmelden.