Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte in der Vergangenheit zahlreiche Versicherungsunternehmen wegen unklarer Bestimmungen zu Abschluss- und Verwaltungskosten geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte bereits in mehreren Entscheidungen aus den Jahren 2007 und 2008 fest, dass diverse Kostenabzugsklauseln in Lebensversicherungsverträgen für Verbraucher:innen intransparent und daher unzulässig sind. Nach Rechtsansicht des VKI sind die zu Unrecht einbehaltenen Gebühren vom Versicherungsunternehmen zurückzuzahlen. Der VKI startet jetzt eine kostenlose Sammelaktion zur Unterstützung von Betroffenen der folgenden sechs Versicherungsunternehmen:
- Wiener Städtische Versicherung AG
- UNIQA Österreich Versicherung AG
- Allianz Elementar Versicherungs-AG
- Nürnberger Versicherung AG
- Generali Versicherung AG
- FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia)
Der VKI hatte bereits in den Jahren 2007 und 2008 zahlreiche höchstgerichtliche Grundsatzentscheidungen zu unzulässigen Klauseln im Zusammenhang mit Kostenabzügen (Abschluss,- Verwaltungskosten, Stornoabschläge) bei Lebensversicherungen erwirkt. Trotz der gefestigten Rechtsprechung verrechnen die Versicherungsunternehmen weiterhin Kosten auf Basis solcher unzulässigen Klauseln. Beim VKI langen immer wieder Beschwerden von Konsument:innen ein, für die die Höhe der Gebührenbelastung bei Abschluss der Lebensversicherungen völlig unklar war. Oftmals wird dies den Konsument:innen erst bei Ablauf oder vorzeitigem Rückkauf der Lebensversicherung bewusst, wenn die Auszahlungssummen deutlich geringer als die einbezahlten Prämien sind. Nach Rechtsauffassung des VKI sind die auf Basis von unzulässigen Klauseln eingehobenen Beträge vom Versicherer an betroffene Konsument:innen zurückzuerstatten. Das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht bestätigte bereits diese Rechtsansicht.
Der Schaden, der bei den Konsument:innen aufgrund solcher unzulässig weiterberechneten Kosten entsteht, kann pro Vertrag mehrere tausend Euro betragen. Für die kostenlose Unterstützung des VKI zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen ist eine Anmeldung der Betroffenen unter www.verbraucherrecht.at/kostenabzug erforderlich.
Betroffen sind Konsument:innen, die eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung im Zeitraum vom 01.01.1997 bis 31.12.2006 bei der Wiener Städtischen, UNIQA, Allianz, Nürnberger, Generali oder FWU (vormals Skandia) Versicherung abgeschlossen haben. Teilnehmen können auch Konsument:innen, die die Lebensversicherung vorzeitig rückgekauft (vorzeitig aufgelöst) haben.
„Es ist nicht einzusehen, dass Versicherungsunternehmen trotz gefestigter Rechtsprechung weiterhin Kosten aufgrund unzulässiger Klauseln verrechnen“, erklärt Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelklagen im VKI. „Wir fordern die Versicherungsunternehmen auf, unzulässig einbehaltene Kosten zurückzuerstatten.“
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.verbraucherrecht.at.