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VKI unterstützte erfolgreich Konsumenten gegen Eurowings

Eurowings verweigerte Ausgleichszahlung trotz fünfstündiger Flugverspätung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich für zwei Konsumenten die deutsche Fluglinie Eurowings GmbH geklagt. Die Verbraucher hatten einen Flug von Punta Cana nach Wien mit Umsteigen in Köln gebucht. Da der Flug von Punta Cana nach Köln mehr als eine Stunde Verspätung hatte und den Fluggästen das direkte Durchchecken des Reisegepäcks von Punta Cana nach Wien verwehrt wurde –  weswegen sie ihr Gepäck in Köln holen mussten – versäumten sie ihren Anschlussflug und kamen mit mehr als fünfstündiger Verspätung in Wien an. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung und bekam vom Bezirksgericht (BG) Schwechat Recht. Eurowings muss den Konsumenten 1.200 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Konsumenten buchten eine Pauschalreise nach Punta Cana (Dominikanische Republik). Die vereinbarten Flüge beinhalteten eine Umsteigeverbindung von Wien über Köln nach Punta Cana und retour ebenfalls mit einem Umsteigen in Köln. Sämtliche Flüge wurden von der Eurowings GmbH durchgeführt. Während der Hinflug problemlos funktionierte und die Fluggäste ihr Gepäck bereits in Wien bis nach Punta Cana durchchecken lassen konnten – sodass sie dieses nicht in Köln abholen und erneut einchecken lassen mussten – wurde ihnen diese Möglichkeit beim Rückflug von einer Schaltermitarbeiterin verwehrt.

Der Flug von Punta Cana nach Köln hatte über eine Stunde Verspätung. Da die Konsumenten in Köln noch ihre Koffer holen mussten, versäumten sie den gebuchten Anschlussflug nach Wien. Wenn die beiden Fluggäste in Punta Cana auch bereits für den Anschlussflug eingecheckt worden wären und ihr Gepäck bis Wien durchgecheckt worden wäre, hätten sie trotz der Verspätung ausreichend Zeit gehabt, um den Anschlussflug nach Wien zu erreichen. Die Fluggäste wurden zwar auf einen anderen Flug umgebucht, mit welchem sie ihr Endziel Wien mit über fünfstündiger Verspätung erreichten. Sonstige Unterstützungs- oder Hilfeleistungen wurden den Fluggästen von Eurowings allerdings nicht angeboten.

Eurowings verweigerte jegliche Ausgleichszahlung mit dem Argument, dass das Versäumen des ersten Fluges nicht kausal für die verspätete Ankunft in Wien war und dass die Flüge nicht im Rahmen einer einheitlichen Buchung gebucht wurden. Das sah das BG Schwechat anders: Die Flüge Punta Cana – Köln – Wien stellen hier eine Gesamtheit dar, weil sie Gegenstand einer einzigen Buchung waren. Vorliegend war die Verspätung des ersten Teilfluges in Kombination mit dem von Eurowings unterlassenen Durchchecken der Fluggäste bis zu ihrem Endziel Wien sehr wohl ursächlich dafür, dass sie den Anschlussflug nicht mehr erreichen konnten und erst mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden in Wien landeten. Das Gericht sprach den Konsumenten jeweils 600 Euro wegen der Flugverspätung von fünf Stunden zu.

SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

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