Am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (LG Graz) findet am Dienstag, dem 20.06.2023, die nächste Verhandlung in der dort anhängigen Sammelklage des VKI gegen die VW AG statt. Das Verfahren wird nach einer Unterbrechung im Zusammenhang mit dem Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofes zu C-145/20 weitergeführt. Im Verfahren beim LG Graz vertritt der VKI rund 1.200 Betroffene, für die ein Schaden von rund 7,2 Millionen Euro geltend gemacht wird. Dabei wird auch eine Haftung für Folgeschäden eingefordert.
Der EuGH hatte mit Urteil vom 14.07.2022 bestätigt, dass ein in den Fahrzeugen enthaltenes Thermofenster grundsätzlich unzulässig ist und nur unter unwahrscheinlichen Rahmenbedingungen zulässig sein könnte (C‑145/20). Mit dem Urteil vom 21.03.2023 hatte der EuGH zudem ausgeführt, dass angemessener Schadenersatz zusteht. Auch unter Berücksichtigung des Urteiles des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 20.02.2023 kann den betroffenen Fahrzeugen außerdem der Entzug der Zulassung drohen.
Das Verfahren beim LG Graz ist eine von 16 Sammelklagen, die im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) und mit Finanzierung von Omni Bridgeway bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI vor Gericht vertreten. Beim LG Graz sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges im Sprengel des LG Graz erfolgte.
Termin und Ort der Gerichtsverhandlung:
Dienstag, 20.06.2023, 14:30 Uhr
(voraussichtliches Ende um 15:30 Uhr)
Landesgericht Graz
Verhandlungssaal H, Zimmer 44 Hochparterre
Marburger Kai 49
8010 Graz