Am Landesgericht St. Pölten (LG St. Pölten) findet am Donnerstag, den 15.12.2022, die nächste Verhandlung der dort anhängigen Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die VW AG statt. Im Verfahren beim LG St. Pölten vertritt der VKI 700 Betroffene, für die ein Schaden von rund 4 Millionen Euro geltend gemacht wird. Dabei wird auch eine Haftung für Folgeschäden eingefordert.
In dieser Verhandlung geht es um die Feststellung der Schadenshöhe. Der vom Gericht beigezogene Sachverständige ist dazu geladen. Der VKI geht davon aus, dass die Bemessung durch den Sachverständigen zu gering ist. Nach dem derzeitigen Stand werden vom Sachverständigen im Schnitt – ausgehend vom bezahlten Kaufpreis – nur etwa 4 Prozent Schaden angenommen. Nach vorliegenden Gegengutachten ist dies viel zu gering und liegt auch deutlich unter dem Durchschnittsbetrag im Vergleich zur deutschen Musterfeststellungsklage. Auch in Urteilen und Vergleichen in anderen europäischen Ländern wurden deutlich höhere Schäden zugesprochen. Eingeklagt sind 20 Prozent des Kaufpreises.
Das Verfahren beim LG St. Pölten ist eine von 16 Klagen, die im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) und mit Finanzierung von Omni Bridgeway bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI vor Gericht vertreten. Beim LG St. Pölten sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges im Sprengel des LG St. Pölten erfolgte.
Termin und Ort der Gerichtsverhandlung:
Donnerstag, 15. Dezember 2022, 11:00 Uhr
(voraussichtliches Ende um 16:00 Uhr)
Landesgericht St. Pölten
Verhandlungssaal 101
Schießstattring 6
3100 St. Pölten