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VW-Sammelklagen: Verhandlung am Landesgericht St. Pölten, Mittwoch 22. September 2021, 14:00 Uhr

Am Landesgericht St. Pölten (LG St. Pölten) findet am Mittwoch, den 22.09.2021 die nächste Verhandlung der dort anhängigen Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die VW AG statt. Im Verfahren beim LG St. Pölten vertritt der VKI 702 Betroffene, für die ein Schaden von rund 3,9 Mio. Euro geltend gemacht wird. Zudem wird eine Haftung für Folgeschäden eingefordert.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat vor kurzem festgehalten, dass VW jenen Betrag als Schaden ersetzen muss, um den die Käufer das Fahrzeug zum Ankaufszeitpunkt zu teuer erworben haben. Es ist davon auszugehen, dass sich die Gerichte in Österreich an dieser Leitentscheidung des Deutschen Höchstgerichts orientieren werden. Im Verfahren beim LG St. Pölten soll die Höhe dieses Schadens ermittelt werden. Eingeklagt wurden 20 Prozent des jeweiligen Kaufpreises. Eine Rolle können dabei auch Nachteile nach dem Softwareupdate spielen. Einer Erhebung des VKI zufolge haben tausende Autobesitzer von verschiedenen Nachteilen nach dem Softwareupdate berichtet.

Das Verfahren beim LG St. Pölten ist eine von 16 Klagen, die im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI vor Gericht vertreten. Beim LG St. Pölten sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges im Sprengel des LG St. Pölten erfolgte.


Termin und Ort der Gerichtsverhandlung:

Mittwoch, 22.9.2021, 14:00 Uhr
(voraussichtliches Ende um 17:00 Uhr)
 

LG St. Pölten
Verhandlungssaal 131
Schießstattring 6
3100 St. Pölten

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