Das „Danish Consumer Council – THINK Chemicals” hat unter Beteiligung von 33 internationalen Konsumentenschutzorganisationen und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Kosmetika untersucht, die unter demselben Namen in mehreren Ländern auf dem Markt sind. Überprüft wurden 39 Kosmetik-Produkte auf ihre Zusammensetzung sowie das Vorhandensein von problematischen Inhaltsstoffen in den einzelnen Ländern. Dabei zeigte sich, dass Kosmetika derselben Marke unter gleichem Namen mit gleicher Verpackung und demselben EAN-Strich-Code aber unterschiedlicher Rezeptur verkauft werden. Nur bei 2 von 39 Produkten war die Zusammensetzung in allen Ländern gleich. Die ausführlichen Ergebnisse der Erhebung gibt es ab 25. März im Testmagazin KONSUMENT und auf www.konsument.at.
Um die Qualität der unterschiedlichen Produkt-Rezepturen vergleichen zu können, wurden die Kosmetika in 3 Qualitätskriterien eingeteilt: A) enthält keine problematischen Chemikalien B) enthält Parfum oder ähnliche Stoffe, die Allergiker meiden sollten und die für Gesundheit und Umwelt nicht unproblematisch sind C) enthält Chemikalien, die zwar zugelassen sind, jedoch eine potenzielle Gefahr für Gesundheit und Umwelt darstellen können.
21 der insgesamt 39 Kosmetika, die im Rahmen des Projektes untersucht wurden, waren zum Zeitpunkt der Erhebung auch in Österreich auf dem Markt. Bei 12 dieser Produkte besteht gemäß der dreistufigen Klassifizierung kein Qualitätsunterschied zu Produkten im Ausland. 6 Kosmetika waren in Österreich in einer qualitativ schlechteren Variante auf dem Markt als in mindestens einem anderen Land und 3 Fabrikate wurden in Österreich mit einer besseren Rezeptur angeboten als in mindestens einem anderen Land.
„Konsumentinnen und Konsumenten, die sichergehen möchten, dass sie beim Kauf im Online-Shop oder während des Aufenthalts im Ausland ihre Kosmetik-Produkte in der gewohnten Qualität bekommen, müssen wohl oder übel die Liste der Inhaltsstoffe immer genau im Auge behalten“, so Birgit Schiller, Projektleiterin im VKI. „Auch Online-Händler müssen gemäß EU-Kosmetikverordnung die Liste der Inhaltstoffe zur Verfügung stellen, denn sie unterliegen genauso der Kennzeichnungspflicht wie der stationäre Handel.“
SERVICE: Die ausführlichen Ergebnisse der Erhebung gibt es ab 25. März in der April-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT und auf www.konsument.at.