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VKI unterstützte einen Konsumenten erfolgreich bei einer Deckungsklage

Handyversicherer SquareTrade hatte nach Diebstahl anfänglich die Leistung verweigert – Betroffener erhielt nach Klage ein Ersatzgerät

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verhalf im Auftrag des Sozialministeriums einem Konsumenten gegen die SquareTrade Europe Limited (SquareTrade) zu seinem Recht. Anlass war eine nach Ansicht des VKI zu Unrecht erfolgte Deckungsablehnung nach einem Handydiebstahl. SquareTrade äußerte sich im Gerichtsverfahren nicht, weshalb ein Versäumungsurteil erging. Der Versicherer lenkte daraufhin ein und stellte dem Versicherungsnehmer vertragsgemäß ein neues Mobiltelefon gegen Zahlung eines Selbstbehaltes in Höhe von 99 Euro zur Verfügung.

Ein Konsument hatte bei SquareTrade eine Versicherung abgeschlossen, die einen Unfall- und Diebstahlschutz für ein Mobiltelefon umfasste. Als der Konsument beim Einräumen seines Kraftfahrzeuges seine Tasche samt dem darin befindlichen versicherten Mobiltelefon kurz auf seine Motorhaube legte, fuhr eine ihm unbekannte Person auf einem E‑Roller vorbei und entwendete ihm die Tasche mit dem Telefon. Noch am selben Tag erstattete der Konsument eine Meldung bei der Polizei und zeigte den Diebstahl bei seinem Netzbetreiber an. Als er den Schadensfall bei SquareTrade meldete, wurde ihm die Versicherungsleistung mit der Begründung abgelehnt, dass er sein Handy an einem frei zugänglichen Ort unbeaufsichtigt zurückgelassen hätte.

Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der SquareTrade besteht keine Versicherungsdeckung: „im Fall von Diebstahl, der dadurch ermöglicht wurde, dass das Gerät unbeaufsichtigt und deutlich sichtbar oder nicht verriegelt in Fahrzeugen, öffentlichen Räumen oder öffentlichen Bereichen liegen gelassen wurde“.

Nach Rechtsansicht des VKI war der angeführte Ausschlussgrund nicht verwirklicht. Der VKI unterstützte den Konsumenten in weiterer Folge bei seiner Klage gegen die SquareTrade auf Herausgabe eines gleichwertigen Ersatzgerätes gegen Zahlung eines Selbstbehaltes von 99 Euro, wie dies die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Unternehmens vorsahen.

SquareTrade nahm im Gerichtsverfahren nicht Stellung. Daher erließ das Bezirksgericht für Handelssachen Wien ein Versäumungsurteil, das rechtskräftig wurde. Kurz darauf erhielt der Konsument von SquareTrade gegen Zahlung des Selbstbehaltes ein neues Mobiltelefon vom gleichen Modell wie das gestohlene.

„Es freut uns, dass wir den Konsumenten unterstützen und zu seinem Recht verhelfen konnten“, betont Mag. Marlies Leisentritt, zuständige Juristin im VKI. „Grundsätzlich würden wir aber erwarten, dass ein Versicherer bei berechtigten Deckungsanfragen rasch die den Konsumentinnen und Konsumenten zustehende Versicherungsleistung erbringt.“

SERVICE: Nähere Informationen gibt es auf www.verbraucherrecht.at/SquareTrade052022.

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