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60 Jahre VKI: Gewährleistung und Garantie
Bild: VKI

Garantie ohne Gänsefüßchen

Keine Rechnung, aber mein „Ehrenwort“. Wer sich darauf einlässt, bereut‘s unter Garantie.

Was hat es auf sich mit Gewährleistung, Garantie, Umtausch und Rücktrittsrecht?

Was hat es auf sich mit Gewährleistung, Garantie, Umtausch und Rücktrittsrecht?

Das Display deines Smartphones bleibt schwarz, der neue Fernseher flimmert, die Skibindung rastet nicht ein, die Kaffeemaschine streikt, die Naht am neuen Pulli trennt sich auf … alles schon mal erlebt? Ist ein Produkt oder eine Leistung mangelhaft, stehen dir umfassende Rechte zu. Doch immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer die Konsumenten abwimmeln und an den Hersteller verweisen. Der Grund dafür? Die Begriffe „Garantie“ und Gewährleistung“ werden verwechselt. Und wie ist das eigentlich, wenn du intakte Ware umtauschen möchtest?

Mit diesem Wissen wirst du zum Oberchecker:

Garantie: Dazu zählt alles, was das Unternehmen freiwillig zusichert. Vorgaben dazu gibt es nicht, Ansprechpartner ist meistens der Hersteller.

Gewährleistung: Hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch, der klar geregelt ist. Innerhalb einer zeitlichen Frist ist der Vertragspartner verpflichtet, bei Mängeln nachzubessern. Ansprechpartner ist in diesem Fall der Händler. Dieser darf Kundinnen und Kunden NICHT an Dritte, also z. B. den Produzenten, verweisen. Stattdessen hat er folgende vier Möglichkeiten:

  • den Mangel beheben (z.B. Reparatur)
  • die mangelhafte Sache austauschen (gegen ein gleiches, neues Produkt)
  • eine Preisminderung gewähren
  • oder die Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurücknehmen (Wandlung).

Ob der entstandene Mangel durch den Vertragspartner (Händler oder Unternehmer) verschuldet wurde, spielt dabei keine Rolle.

Umtausch: Von einem im Geschäft geschlossenen gültigen Kaufvertrag kann man eigentlich nicht ohne Weiteres zurücktreten. Der Umtausch einer Ware ist kein gesetzlich verankertes Recht, sondern nur eine Kulanzleistung des Händlers. In den seltensten Fällen bekommst du das Geld zurück. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, frag am besten schon beim Kauf nach den Optionen für den Umtausch und lass sie dir schriftlich auf der Quittung bestätigen.

Rücktritt: Ein wenig anders verhält es sich beim Online Shopping. Da du die Ware nicht unmittelbar begutachten kannst, gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Innerhalb der 14-tägigen Frist, die in der Regel mit dem Erhalt der Ware beginnt, kannst du von einem online abgeschlossenen Kaufvertrag zurücktreten. Am besten gibst du dazu eine schriftliche Rücktrittserklärung ab. Das Rücktrittsrecht gilt jedoch in einigen Ausnahmefällen nicht, z. B. bei Downloads, bei Dienstleistungen, die schon vor der 14-Tage-Frist erbracht wurden; und bei personalisierten oder eigens für dich angefertigten Produkten, wie etwa Fotobüchern oder gravierten Schmuckstücken.

Du brauchst Unterstützung?
Der VKI berät dich kostenlos telefonisch unter 01/58 877 0 (Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr) oder kostenpflichtig persönlich und direkt online .

„Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung. Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Bei der Garantie räumen Hersteller in der Regel unter bestimmten Bedingungen ein Entgegenkommen im Reklamationsfall ein.“

– Maria Ecker, Leiterin der VKI-Beratung

Weiterführende Links:

GEWÄHRLEISTUNG: NEUE EU-RICHTLINIE

Ein Viertel aller Beschwerden, die uns erreichen, beziehen sich auf die Gewährleistung. Nun soll dieses Konsumentenrecht reformiert werden.

https://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318924892474

MANGELHAFTES PRODUKT?

Als Konsument hast du in diesem Fall umfassende Rechte. Doch Unternehmen wissen nicht automatisch Bescheid.

https://www.konsument.at/gew%C3%A4hrleistung

KOSTEN OHNE LEISTUNG

Müssen Abos bei Freizeit-Betrieben, die in der Coronakrise geschlossen hatten, weiterhin bezahlt werden?

https://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318918675154

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